Bodenrichtwerte
Die unten aufgeführten Bodenrichtwerte wurden gemäß den der Gemeinde Kaisersbach vorliegenden Kaufverträgen (Kaufpreissammlung) und aufgrund der Fortschreibung der bereits festgelegten Bodenrichtwerte zum obigen Stichtag neu ermittelt. Maßgebend für die Ermittlung der Bodenrichtwerte waren neben der Kaufpreissammlung der Gemeinde Kaisersbach die weiter geltenden gesetzlichen und sonstigen Regelungen (z. B. Gutachterausschussverordnung in der derzeit geltenden Fassung).
Die nachstehenden Bodenwerte wurden in der Sitzung des Gutachterausschusses der Gemeinde Kaisersbach am 22. Dezember 2009 gem. den Vorschriften des BauGB festgesetzt und gelten bis auf weiteres. Alle angegebenen Werte beziehen sich auf voll erschlossenes Bauland, soweit nichts anderes angeben ist. Ferner beziehen sich die Wertangaben auf unbebaute Grundstücke, auch wenn diese zwischenzeitlich bebaut sind.

