Nachdem der Gemeinderat in der Sitzung vom 12.12.2024 die Hebesätze der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) auf den Hebesatz von 710 v.H. und in der Grundsteuer B (Grundvermögen) auf 236 v.H. beschlossen hat, versendete die Gemeinde Kaisersbach nun Anfang des Jahres die neuen Grundsteuerbescheide.
Durch diese Reform gibt es nun Lastenverschiebungen bei den verschiedenen Steuerschuldnern. Einfamilienhäuser und unbebaute Grundstücke werden grundsätzlich mehr belastet als bisher, wohingegen Mehrfamilienhäuser und Gewerbegrundstücke tendenziell entlastet werden. Dies liegt vor allem daran, dass nur noch die Größe sowie der Bodenrichtwert des Grundstücks maßgeblich sind und der Wert des Gebäudes keine Rolle spielt.
Auf dieser Basis wurden die Hebesätze aufkommensneutral für die Gemeinde insgesamt kalkuliert. Dies bedeutet aber nicht, dass der oder die Einzelne durch die Grundsteuerreform gleich viel wie vorher entrichten muss. Es werden manche Steuerpflichtige, auch bei einer aufkommensneutralen Hebesatzgestaltung, mehr bezahlen müssen als bisher und andere wiederum weniger.
Basis des Grundsteuerbescheide der Gemeinde Kaisersbach ist der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes. Dieser berechnet sich wie folgt:
Grundsteuerwert = Grundstücksfläche x Bodenrichtwert
Grundsteuermessbetrag = Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl (unbebaut: 1,3 ‰ bzw. bebaut 0,91 ‰).
An diesen Wert ist die Gemeinde gebunden und multipliziert diesen mit dem örtlichen Hebesatz. Die Gemeinde Kaisersbach kann lediglich über den Hebesatz eigenverantwortlich entscheiden. Für den Messbetrag liegt die Entscheidungsbefugnis alleinig beim Finanzamt.
Falls Sie aufgrund des Messbetrages Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Schorndorf (Tel. 07181/601-510).
Wenn Sie Rückfragen zum Bodenrichtwert haben oder sich für ein Verkehrswertgutachten interessieren, melden Sie sich bitte bei der Geschäftsstelle Gutachterausschuss in Welzheim, bei Frau Dostal (Tel. 07182/800852) oder bei Frau Borst (Tel. 07182/800850).
Kontakt zur Kämmerei zur Grundsteuer gibt es unter den üblichen Öffnungszeiten unter der Tel. 07184/93838-17.