Öffentliche Mitteilung zu einem IT-Sicherheitsvorfall in der Gemeindeverwaltung Kaisersbach gemäß Art. 34 DSGVO
Im Dezember 2024 wurde die Gemeindeverwaltung Kaisersbach Ziel eines gezielten Cyberangriffs. Darüber hat die Gemeinde Kaisersbach seinerzeit auch öffentlich informiert.
Angegriffen wurde die Gemeinde Kaisersbach mit sogenannter Ransomware. Hierbei haben sich die Angreifer von extern unberechtigten Zugriff auf die EDV-Server der Gemeinde Kaisersbach verschafft und dort Daten verschlüsselt. Gleichzeitig kam es zur widerrechtlichen Ausleitung von Daten, um diese seitdem in einem Teil des Internets, dem Darknet, illegal anzubieten.
Unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls wurden die betroffenen IT-Systeme isoliert und vom Netz getrennt, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Parallel wurden IT-Sicherheitsexperten beauftragt, die Schadsoftware zu analysieren, die Schwachstellen zu identifizieren und die Systeme schrittweise wiederherzustellen. Die Systeme der Gemeinde Kaisersbach konnten seitdem wieder in Betrieb genommen werden. Darüber hinaus wurden und werden zusätzliche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, darunter:
- Verstärkte Netzwerksegmentierung und Zugriffskontrollen,
- Ausbau der Datensicherungs- und Wiederherstellungsprozesse,
- Einführung einer erweiterten Sicherheitsüberwachung (Monitoring) sowie
- tiefergehende Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden zum Umgang mit IT-Sicherheitsrisiken.
Die Gemeinde steht seitdem in engem Austausch mit der Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg und hat den Vorfall auch dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ordnungsgemäß gemeldet. Die zuständigen Ermittlungsbehörden sind eingeschalten.
Durch die Ausleitung und Veröffentlichung personenbezogener Daten im Zuge des Ransomware-Angriffs besteht ein erhebliches Risiko für die betroffenen Personen. Wahrscheinliche Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten sind Identitätsdiebstahl, Betrugsversuche, unbefugte Kontaktaufnahme sowie Reputationsschäden. Zudem ist nicht auszuschließen, dass besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9 DS-GVO betroffen sind.
Soweit aus den Ermittlungsergebnissen identifizierbar, werden betroffene Bürgerinnen und Bürger von der Gemeindeverwaltung direkt über den Vorfall, ihre besondere Betroffenheit, Risiken und notwendigen Maßnahmen informiert.
Seien Sie aufmerksam bei verdächtigen E-Mails, fragwürdigen SMS-Nachrichten oder ungewöhnlichen Kontaktversuchen, insbesondere wenn diese im Namen der Gemeinde Kaisersbach erfolgen. Antworten Sie nicht auf solche Nachrichten und öffnen Sie keine Dokumente oder weiterführende Links. Wenn Sie weitere Sicherheitsmaßnahmen ergreifen möchten, sollten Sie insbesondere Passwörter ändern, die Sie schon länger
nutzen. Beispielhaft können Sie als weiteren Schritt 2-Faktor-Authentifizierungen für z.B. Bank- und Social-Media-Konten einrichten, um die Sicherheit Ihrer Daten zu erhöhen.
Im Verdachtsfall – beispielsweise bei Anzeichen von Identitätsmissbrauch – können sich betroffene Personen auf folgenden seriösen Informationsportalen über empfohlene Schutzmaßnahmen informieren:
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) – Bürgerinformationen zu IT-Sicherheit:
www.bsi-fuer-buerger.de - Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg (CSBW) – Cyber-Ersthilfe BW: www.cybersicherheit-bw.de/cyber-ersthilfe-bw
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit BW (LfDI) – Informationen zum Datenschutz in Baden-Württemberg:
www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de
Den zuständigen Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Kaisersbach finden Sie unter www.kaisersbach.de/gemeinde-info/impressum-service/datenschutz
Wir bedauern, wenn es durch den kriminellen Cyberangriff auf unsere Gemeinde für Sie zu Unannehmlichkeiten gekommen ist. Die Gemeindeverwaltung arbeitet mit Hochdruck daran, die Systeme weiter abzusichern und mögliche Risiken zu minimieren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung
Ihre Gemeindeverwaltung Kaisersbach