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Kaisersbach

Hohe Waldbrandgefahr im Rems-Murr-Kreis aufgrund langanhaltender Hitze und Trockenheit

Erstelldatum30.06.2025

Waldbesucher im Raum Kaisersbach und Umgebung sollten das Rauchverbot beachten und nur an geeigneten Grillstellen ein Feuer entzünden.

Die für die kommenden Tage angekündigten heißen Temperaturen lassen die Waldbrandgefahr deutlich ansteigen.

Alle, die den Wald in diesen Tagen besuchen, sollten sich unbedingt an die gängigen Verhaltensregeln halten.

Herumliegendes Reisig oder der ausgetrocknete Boden in den Wäldern kann schnell Feuer fangen. Besonders gefährlich ist dabei der Funkenflug, der offenes Feuer in der freien Natur zu einem unkalkulierbaren Risiko macht.

Bitte folgende Regeln beachten:

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
  • Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Je nach örtlicher Situation können die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten.
  • Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
  •  Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
  • Auch an den erlaubten, öffentlichen Grill- und Feuerstellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
  • Nicht mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor im Unterholz oder Gras parken, da sich dieses durch die heißen Teile wie Katalysator oder Auspuff entzünden kann.