Zum Inhalt springen

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Kaisersbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Kaisersbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Link zur GebärdenspracheLink zur leichten Sprache
Beeren
Sonnenaufgang im Nebel
Winterlandschaft
Kaisersbach
Ebnisee

Der Friedhof Kaisersbach - Ort des Gedenkens wird umfassend weiterentwickelt

Erstelldatum01.10.2025

Der Friedhof unserer Gemeinde ist weit mehr als nur ein Platz der Bestattung – er ist ein Ort des Erinnerns, der Begegnung und auch der Stille. Viele Bürgerinnen und Bürger verbinden mit ihm persönliche Geschichten und Gefühle. Damit der Friedhof auch in Zukunft diesen besonderen Charakter behält und zugleich den veränderten Bedürfnissen gerecht wird, hat die Gemeinde Kaisersbach in den vergangenen Monaten zahlreiche Verbesserungen angestoßen und umgesetzt.

 

Was bisher geschehen ist


In den letzten beiden Jahren konnten bereits sichtbare Fortschritte erzielt werden. So wurde die Leichenhalle mit einer modernen Kühlzelle ausgestattet, die Friedhofstore saniert und eine neue Wasserentnahmestelle eingerichtet. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Abläufe zu erleichtern und den Friedhof in einem würdigen Zustand zu erhalten.

Ein vielfach geäußerter Wunsch aus der Bürgerschaft wurde ebenfalls aufgegriffen: Die Friedhofstoilette ist seit Sommer 2025 dauerhaft geöffnet und für alle Besucherinnen und Besucher zugänglich. Die positive Resonanz zeigt, dass dieser Schritt zu mehr Komfort und Service beiträgt. Unterstützt wird all dies durch die Ausweitung der Pflegearbeiten, die dank einer zusätzlichen Bauhofstelle nun intensiver und regelmäßiger erfolgen können.

 

Aktuelle Schritte für ein gepflegtes Gesamtbild


Damit der Friedhof auch in seiner Gestaltung ein stimmiges Bild abgibt, ersetzt die Gemeinde den bestehenden Maschendrahtzaun an der Südgrenze durch eine Hainbuchenhecke. Bereits an anderer Stelle hat sich gezeigt, dass eine natürliche Begrünung den Charakter des Friedhofs positiv verändert.

Darüber hinaus entsteht nördlich der Leichenhalle ein neues Urnengrabfeld. Da die bisherigen Flächen nahezu belegt sind, wird so rechtzeitig vorgesorgt, damit auch künftig ausreichend würdige Grabplätze zur Verfügung stehen. Gleichzeitig werden im Bereich der Leichenhalle neue Sitzgelegenheiten geschaffen. Diese laden insbesondere ältere Menschen und Trauernde ein, zur Ruhe zu kommen, einen Moment zu verweilen oder ins Gespräch zu treten.

 

Blick in die Zukunft


Auch in den kommenden Jahren wird die Weiterentwicklung des Friedhofs fortgeführt. So stehen die Sanierung der Treppenanlagen und die Erneuerung des Dachs der Leichenhalle auf der Agenda – beides Maßnahmen, die sowohl der Sicherheit als auch dem langfristigen Erhalt dienen.

Besonders wichtig ist der Gemeinde außerdem eine vorausschauende Planung der Grabfelder. Da Entscheidungen in diesem Bereich weit über Jahrzehnte hinauswirken, wurde eine umfassende Friedhofskonzeption erarbeitet und bereits im Friedhofsausschuss vorgestellt. Sie dient als Leitlinie für die kommenden Jahre und stellt sicher, dass der Friedhof in Kaisersbach auch langfristig allen Generationen würdevoll zur Verfügung steht.

 

Ein Ort für die ganze Gemeinde


Mit all diesen Schritten verfolgt die Gemeinde ein Ziel: den Friedhof als Ort des würdevollen Gedenkens zu bewahren und ihn zugleich so weiterzuentwickeln, dass er den Bedürfnissen von heute und morgen gerecht wird. Damit bleibt der Friedhof ein Ort, an dem sich alle Bürgerinnen und Bürger gut aufgehoben fühlen – sei es im stillen Gedenken, im Gespräch oder im Innehalten.

 

Bürgermeister Clauss betont in diesem Zusammenhang:


„Der Friedhof ist ein Ort, der für viele Menschen in unserer Gemeinde von großer persönlicher Bedeutung ist. Uns ist es ein wichtiges Anliegen, ihn würdevoll zu gestalten, sorgsam zu pflegen und zugleich vorausschauend weiterzuentwickeln. Mit den bereits umgesetzten und den kommenden Maßnahmen stellen wir sicher, dass dieser besondere Ort auch künftigen Generationen Raum für Erinnerung, Begegnung und Trost bietet.“