Ihr Kind hat einen unerfüllten Weihnachtsgeschenk-Wunsch?
Informationen für Wünsche:
Wer? Kinder aus der Gemeinde Kaisersbach bis 14 Jahre. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die Familie Bürgergeld, Sozialhilfe, einen Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen erhält. Bitte bringen Sie einen Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen mit. Ihre Daten werden ausschließlich für die Organisation und Durchführung dieser Aktion verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Wie? Bitte geben Sie den ausgefüllten Wunschzettel (PDF-Dokument, 549,09 KB) für Ihr Kind zwischen dem 15. November und 30. November im Bürgerbüro ab. Der Wert des Geschenks darf 25€ nicht überschreiten. Gutscheinwünsche sind nicht möglich. Die Geschenke können dann ab dem 20. Dezember im Rathaus abgeholt werden.
Möchten Sie einem Kind aus unserer Gemeinde eine Freude bereiten?
Informationen für Geschenkpaten:
Wer? Alle, die einem Kind mit einem Weihnachtsgeschenk eine Freude bereiten möchten.
Wie? Pflücken Sie sich einen Wunsch-Stern von unserem Weihnachts-Wunschbaum im Rathause Kaisersbach.
Damit wir alles richtig zuordnen können, informieren Sie bitte unbedingt die Gemeindeverwaltung über die Nummer des Sterns, den Sie mitnehmen möchten. Bitte geben Sie den erfüllten Wunsch bis zum 15. Dezember als unverpacktes Geschenk im Rathaus ab.
Wichtig: Bitte versehen Sie bei der Abgabe das Geschenk mit dem jeweiligen Stern – damit wir das Geschenk dem richtigen Kind zuordnen können.
Das Verpacken übernimmt der Verein für Willkommenskultur und Integration Kaisersbach e.V.
Informationen für Sponsoren:
Sie möchten die Aktion mit einer Spende unterstützen? Bitte sprechen Sie die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung darauf an.






