Gerade in der dunklen Jahreszeit stellen Schnee und Eis eine besondere Herausforderung für alle Verkehrsteilnehmer dar. Der teilweise heftige Schneefall im neuen Jahr hat einmal mehr gezeigt, wie zuverlässig und engagiert der Bauhof Kaisersbach seinen wichtigen Winterdienst leistet.
Mit insgesamt fünf Fahrzeugen, vom wendigen Kleintraktor bis hin zum großen Räumfahrzeug, sowie mit Unterstützung externer Dienstleister sind die Mitarbeiter bei entsprechender Witterung frühmorgens bis spät abends im Einsatz, um Gemeindestraßen und -wege sicher befahrbar und begehbar zu halten. Parallel dazu sorgt der Landkreis für die Räum- und Streuarbeiten auf den Landes- und Kreisstraßen – innerorts wie außerorts.
Ein herzliches Dankeschön gilt allen Beteiligten, die mit großem Einsatz und Verlässlichkeit tagtäglich zu unserer Sicherheit beitragen.
Damit der Winterdienst gut ineinandergreift, erinnert die Gemeinde in diesem Zusammenhang freundlich an die geltende Streupflicht-Satzung. Diese gilt für Eigentümer sowie Nutzer von Grundstücken (z. B. Mieter oder Pächter), deren Grundstücke an eine Straße angrenzen oder über einen Zugang bzw. eine Zufahrt verfügen.
- Schneeräumen: Gehwege sind in ausreichender Breite zu räumen, sodass sie sicher begangen werden können. Zusätzlich ist pro Grundstück ein Zugang zur Fahrbahn mit mindestens 1 Meter Breite freizuhalten.
- Streuen bei Glätte: Bei Schnee- und Eisglätte sind die Gehwege rechtzeitig zu streuen. Dabei sollen bevorzugt abstumpfende Streumittel wie Sand oder Splitt verwendet werden.
- Räum- und Streuzeiten: Werktags bis 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8.00 Uhr; bei erneutem Schneefall oder Glätte bitte unverzüglich nachräumen und nachstreuen.
Die vollständige Streupflicht-Satzung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde unter folgendem Link: https://www.kaisersbach.de/fileadmin/Dateien/Website/Dateien/Rathaus_Service/Satzungen/Streupflicht-Satzung.pdf
Für ihren Einsatz, der unsere Gemeinde auch in diesem Winter sicher macht, bedankt sich die Gemeinde herzlich bei Bauhof, Landkreis und allen Bürgerinnen und Bürgern.





