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Aufnahme in die Städtebauförderung

Erstelldatum05.02.2026

Vergangene Woche wurde das Rathaus vorab darüber informiert, dass Kaisersbach bereits im Jahr 2026 aus der Städtebauförderung des Landes einen Zuschuss über 700.000 EUR für die Ortsmitte in Aussicht gestellt bekommt. Das Landes-Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen wird eine entsprechende Pressemitteilung veröffentlichen.

Dass Kaisersbach bereits im ersten Jahr der Antragstellung in das Städtebauförderung-Programm des Landes aufgenommen wird, ist ein Erfolg für alle Beteiligten. Bürgerschaft, Gemeinderat, Verwaltung und die Kommunalberatung STEG haben den Zuschussantrag mit ersten Ideen für Kaisersbachs Ortsmitte mit Leben gefüllt. Zum Beispiel wurden im Frühjahr 2024 bei einer Bürger-Werkstatt Ideen gesammelt. Üblicherweise werden Kommunen ansonsten erst im zweiten oder dritten Anlauf in das Förderprogramm aufgenommen – umso größer ist nun die Freude in Kaisersbach, dass es sofort im ersten Anlauf geklappt hat. Insbesondere der Kaisersbacher Bauamtsleiter Steffen Daiß hat sich stark für die Städtebauförderung engagiert.

„Die Aufnahme in das Landesprogramm ist ein Glücksfall für Kaisersbach und eine große Chance für die Ortsmitte““, freut sich Bürgermeister Michael Clauss. Die Zuschussgelder stehen zur Modernisierung und energetischen Erneuerung von privaten und öffentlichen Gebäuden zur Verfügung. Aber auch die Gestaltung der Ortsmitte und deren Aufenthaltsqualität können mit den Zuschüssen in den nächsten Jahren weiterentwickelt werden.

Die nächsten Schritte sind in enger Abstimmung mit dem Gemeinderat in den Jahren 2026 und 2027: vorbereitende Untersuchungen, Bürgerbeteiligung, Trägeranhörung und Festlegung des Sanierungsgebiets mit Satzungsbeschluss. Dabei legt der Gemeinderat auch die Fördermodalitäten für Kaisersbacher Vorhaben im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten variabel fest. Ab Ende 2027/Anfang 2028 könnten dann erste private/öffentliche Sanierungsmaßnahmen in der Ortsmitte durchgeführt und bezuschusst werden.

Die Zuschüsse können nach Satzungsbeschluss acht Jahre (bis 2035/2036) abgerufen werden. Während der Laufzeit können vom Land über die 700.000 EUR hinaus weitere Zuschussbeträge aufgestockt werden.