Zum Inhalt springen

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Kaisersbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Kaisersbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Link zur GebärdenspracheLink zur leichten Sprache
Palmkätzchen
Blüten
Krokusse
Schneeglöckchen
Frühlingsblüten

Vorbereitungen für Wohngebiet in Kaisersbach gehen voran – Abfrage bei Bauplatz-Interessenten

Erstelldatum17.03.2026

Die Entwicklung des neuen Kaisersbacher Wohngebiets an der Welzheimer Straße/Wasserturm schreitet planmäßig voran. Die Gemeinde fragt das aktuelle Interesse für die Wohnbauplätze ab.

Wichtige Meilensteine in Planung und Genehmigung für das Wohngebiet sind erreicht, sodass nun die konkrete Umsetzung vorbereitet wird. Der Start der Erschließungsarbeiten – einschließlich Straßenbau sowie Ver- und Entsorgungsinfrastruktur – ist bis Ende 2026 vorgesehen. Die entsprechenden Ausschreibungen befinden sich derzeit in Vorbereitung. Ziel ist es, die Bauarbeiten bis Ende 2027 so weit voranzubringen, dass erste private zum Jahreswechsel 2027/2028 Bauvorhaben beginnen könnten. Der Verkaufsstart für Baugrundstücke ist für Anfang 2027 geplant. Die konkreten Vergabekriterien sowie die Grundstückspreise sollen im Herbst 2026 im Gemeinderat beschlossen werden.

Um die Nachfrage gezielt erfassen zu können, ruft die Gemeinde Kaisersbach Interessentinnen und Interessenten zur Teilnahme an einer kurzen Online-Umfrage auf. Dabei können Angaben zu bevorzugten Grundstücksgrößen und Bebauungsformen gemacht werden. Die Ergebnisse fließen in die weitere Ausgestaltung der Grundstücksvergabe ein.

Die Online-Umfrage sowie alle aktuellen Informationen inkl. Pläne zum Wohngebiet stellt die Gemeinde hier zur Verfügung.

Interessierte, die an der Umfrage teilnehmen, bleiben weiterhin oder werden neu für einen Bauplatz registriert und werden rechtzeitig vor Beginn der Verkaufsphase erneut informiert.