Zum Inhalt springen

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Kaisersbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Kaisersbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Link zur GebärdenspracheLink zur leichten Sprache
Palmkätzchen
Blüten
Krokusse
Schneeglöckchen
Frühlingsblüten

Verkehrssicherheit wird in Kaisersbach durch punktuelle Geschwindigkeitsbegrenzungen erhöht

Erstelldatum13.04.2026

Die angekündigte Einführung von Tempo-30 auf einigen großen Durchgangsstraßen in Kaisersbach steht kurz vor der praktischen Umsetzung. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Verkehrssicherheit innerhalb unseres Ortes an gefährlichen Stellen zu erhöhen.

Die Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt hatte bereits im vergangenen Jahr ihre Zustimmung gegeben. Die Maßnahmen beruhen teilweise auch auf Anregungen aus der Bevölkerung.

Nachdem die rechtlichen und organisatorischen Hürden genommen sind, werden bis Mitte Mai die entsprechenden Verkehrsschilder im Gemeindegebiet aufgestellt. Damit setzen wir eine wichtige Maßnahme zur Steigerung der Lebensqualität und der Sicherheit in unserem Ort um.

 

Wo gilt die neue Regelung?

Die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h betrifft insbesondere folgende Durchfahrtsstraßen:

  • Komplette Lindenstraße (bisher zeitlich begrenzt im Bereich Einmündung Anwanden/Grundschule)
  • Hauptstraße von Höhe Tankstelle bis Einmündung Ahornstraße
  • In Ebni: Winnender Straße von Höhe Ortstafel vom Ebnisee kommend bis Einmündung Voggenfeld
 

Bürgermeister Michael Clauss betont den Blick auf die Belange aller Verkehrsteilnehmer und Anwohner/innen: „Die Einführung dieser Geschwindigkeitsbegrenzungen ist dabei stets das Ergebnis einer sorgfältigen Abwägung zwischen einem angemessenen Verkehrsfluss und der größtmöglichen Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.“

 

Zeitplan der Umsetzung

Die Montage der neuen Beschilderung erfolgt schrittweise bis Mitte Mai durch die Straßenmeisterei des Landkreises. Bitte achten Sie in dieser Übergangsphase besonders auf die geänderte Beschilderung – die neuen Regelungen gelten jeweils ab dem Moment, in dem die Schilder installiert sind.

Bei dem für die Erhöhung der Verkehrssicherheit geplante Fußgängerüberweg in der Forststraße ist der Baustart im Mai 2026. Bereits umgesetzt wurden in den vergangenen Monaten Temporeduzierungen in den Bereichen Schmalenberg, Gmeinweiler (inner- wie außerorts), Killenhof, Menzles, Ebersberg, bei der Kreisstraße im Täle sowie das Hinweisschild an der Kreisstraße im Schillinghof.