Digitaler Bauantrag
Die Baurechtsbehörde (Landratsamt Rems-Murr-Kreis) stellt das Bauantragsverfahren von Papier auf digital um.
Neu ist, dass alle für die Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens erforderlichen Unterlagen und Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen bei der unteren Baurechtsbehörde eingereicht werden (§ 53 Abs. 1 LBO) und nicht mehr bei der jeweiligen Gemeinde. Digitale Anträge gehen über ViBa BW direkt an die untere Baurechtsbehörde.
Nach der neuesten Änderung der Landesbauordnung (in Kraft getreten vom 25. November 2023) sind der Bauantrag und die Bauvorlagen elektronisch in Textform einzureichen (§ 53 Abs. 2 LBO).
Die Plattform ViBa BW zum einreichen digitaler Bauanträge finden Sie unter:
https://bw.digitalebaugenehmigung.de/rems-murr-kreis/
Weitere Informationen zum digitalen Bauantrag finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis, wie auch unter folgendem Link:
Digitaler Bauantrag: Rems-Murr-Kreis
Das Landratsamt teilt weiter noch mit:
ab dem 01.01.2025 dürfen Bauanträge nur noch digital über ViBa BW gestellt werden. Das bringt einiges an Änderungen mit sich. Wir möchten daher an dieser Stelle auf folgende Punkte aufmerksam machen:
- Bauanträge werden nur über ViBa BW entgegengenommen. E-Mails mit angehängten PDFs oder Link zu einer Cloud werden nicht akzeptiert
- Im Anhang finden Sie unser Merkblatt zur Benennungsstruktur der digitalen Unterlagen. Wir bitten Sie, diese Struktur einzuhalten. Die Dateien alle einzeln neu zu benennen und abzuspeichern würde uns erhebliche Arbeitszeit kosten, die wiederum bei der Bearbeitung der Anträge fehlte.
- Deckblätter und andere Nachreichungen sind über ViBa-BW einzureichen.
- Die Stadt Mannheim hat auf ihrer Interseite viele hilfreiche Informationen rund um die Antragstellung über ViBa zusammengetragen. Wir können die Seite nur empfehlen:
Online-Antragstellung im virtuellen Bauamt | Mannheim.de
- Auch auf unserer Seite haben wir ein paar Informationen zusammengetragen:
Digitaler Bauantrag: Rems-Murr-Kreis
- Auch für uns ist das alles neu. Die Software und die Programme funktionieren nicht immer so wie sie sollen, interne Bearbeitungsprozesse müssen neu gedacht und umgesetzt werden. Sollte es bei uns in der Bearbeitung etwas hakelig werden an der einen oder anderen Stelle, bitte ich um Verständnis.
- Leider können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine rechtssichere digitale Baugenehmigung zur Verfügung stellen. Digitale Genehmigungen und Genehmigungsvermerke auf den Planvorlagen müssen den gesetzlichen Anforderungen der LBO, dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und dem Verwaltungsverfahrensgesetzt Baden-Württemberg (LVwVfG) entsprechen. Stand jetzt gibt es noch keine klaren gesetzlichen Vorgaben sondern nur die Erkenntnis, dass das „Minimum“ vermutlich gerichtlich geklärt werden wird. Das ist für eine Behörde, die rechtssichere Verwaltungsakte erlassen möchte, ein unguter Zustand. Aus diesem Grund erstellen wir Stand jetzt die Baugenehmigungen noch auf Papier.