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Kommunale Wärmeplanung

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 33 Abs. 6 KlimaG BW: Erstellung eines kommunalen Wärmeplans

Die Gemeinde Kaisersbach erstellt im Rahmen eines Planungskonvois und dem Förderprogramm „freiwillige kommunale Wärmeplanung“ des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft mit der Stadt Welzheim und der Gemeinde Alfdorf einen kommunalen Wärmeplan.

Zur Erstellung des interkommunalen Wärmeplans wird ein Planungsbüro nach einem Ausschreibungsverfahren beauftragt. Gemäß § 33 Abs. 1 KlimaG BW werden im Rahmen der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans personenbezogene Daten zum Energiebedarf und –verbrauch (Wärme und Strom) gebäudescharf erhoben und verarbeitet, um folgende Informationen gemäß der Verwaltungsvorschrift des Förderprogrammes freiwillige kommunale Wärmeplanung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft an das Land Baden-Württemberg zu übermitteln:

  1. der aktuelle Jahresendenergiebedarf für die Wärmeversorgung, aufgeteilt nach Energieträgern und Sektoren,
  2. der für die Jahre 2030 und 2040 abgeschätzte Jahresendenergiebedarf für die Wärmeversorgung, aufgeteilt nach Energieträgern und Sektoren, und
  3. das nutzbare Endenergiepotenzial zur klimaneutralen Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien sowie Abwärme und Kraft-Wärme-Kopplung.

Gemäß § 33 Abs. 2 KlimaG BW sind Energieunternehmen, Netzbetreiber, öffentliche Stellen und Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, auf Anfrage Informationen zur Verfügung zu stellen.

Gemäß § 33 Abs. 3 KlimaG BW sind Gewerbe-, Industriebetriebe und die öffentliche Hand verpflichtet, Informationen über ihre eigenen Liegenschaften zu übermitteln.

Stellen die übermittelten Informationen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse dar, sind diese gemäß § 33 Abs. 1 KlimaG BW entsprechend zu kennzeichnen.

Gemäß § 27 Abs. 5 KlimaG BW wird der kommunale Wärmeplan keine personenbezogenen Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten und veröffentlichen.

Die vorangehend genannten Informationen werden ausschließlich zum Zweck der Wärmeplanung erhoben und vom beauftragten Konsortium für diesen Zweck unter Wahrung der rechtlichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verwendet. Sobald die Erstellung des kommunalen Wärmeplans abgeschlossen ist, werden die erhobenen Daten gelöscht.