Städtebauliche Erneuerung in Kaisersbach – Gemeinsam die Zukunft des Ortskerns gestalten
Die Gemeinde Kaisersbach hat sich in den vergangenen Jahren intensiv mit ihrer zukünftigen Entwicklung auseinandergesetzt. Im Rahmen der Erarbeitung des Gemeindeentwicklungskonzeptes wurden gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, dem Gemeinderat sowie weiteren Akteuren die Stärken, Herausforderungen und Entwicklungsperspektiven der Gemeinde analysiert. Dabei wurde deutlich, dass insbesondere der Ortskern eine zentrale Bedeutung für die zukünftige Entwicklung Kaisersbachs einnimmt.
Zu den im Gemeindeentwicklungskonzept formulierten Zielen gehören unter anderem die Stärkung und Belebung des Ortskerns, die Erhaltung und Modernisierung des Gebäudebestandes, die Verbesserung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum sowie die Sicherung einer attraktiven Ortsmitte als Wohn-, Arbeits- und Begegnungsort.
Aufbauend auf diesen Erkenntnissen hat die Gemeinde Kaisersbach die Aufnahme in ein Programm der Städtebauförderung beantragt. Mit Erfolg: Für die Gemeinde wurden im ersten Schritt bereits 700.000 Euro an Fördermitteln in Aussicht gestellt. Damit eröffnet sich die Chance, die im Gemeindeentwicklungskonzept entwickelten Ziele in den kommenden Jahren schrittweise umzusetzen.
Start der Vorbereitenden Untersuchungen
Der Gemeinderat der Gemeinde Kaisersbach hat deshalb in seiner Sitzung am 23. April 2026 den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Diese stellen den ersten formalen Schritt zur Vorbereitung einer möglichen städtebaulichen Sanierungsmaßnahme dar.
Mit den Vorbereitenden Untersuchungen wird geprüft,
- ob städtebauliche Missstände vorliegen,
- welche Entwicklungspotenziale bestehen,
- welche Maßnahmen sinnvoll und erforderlich sind und
- ob die Voraussetzungen für die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes gegeben sind.
Die Untersuchungen bilden damit die Grundlage für die weiteren Entscheidungen des Gemeinderats.
Welche Chancen bietet das Sanierungsverfahren?
Die Städtebauförderung eröffnet vielfältige Möglichkeiten für die Gemeinde und private Eigentümerinnen und Eigentümer:
- Zuschüsse für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen,
- steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für private Eigentümer,
- Fördermöglichkeiten für kommunale Gebäude und Einrichtungen,
- Aufwertung von Straßen, Plätzen und öffentlichen Bereichen,
- Stärkung und Weiterentwicklung des Ortskerns.
Durch die langfristige Laufzeit des Förderprogramms bis voraussichtlich 2035 besteht die Möglichkeit, weitere Fördermittel zu beantragen und zusätzliche Projekte umzusetzen.
Untersuchungsgebiet
Das Untersuchungsgebiet wurde auf Grundlage der derzeit erkennbaren städtebaulichen Zusammenhänge und der Ziele des Gemeindeentwicklungskonzeptes abgegrenzt. Es umfasst eine Fläche von rund 10,77 Hektar.
Die vorläufige Abgrenzung ergibt sich aus dem Lageplan der STEG Stadtentwicklung GmbH vom 01.04.2026. Der Lageplan kann im Rathaus der Gemeinde Kaisersbach während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Da die Vorbereitenden Untersuchungen dazu dienen, die örtlichen Gegebenheiten vertieft zu analysieren, kann die Gebietsabgrenzung im weiteren Verfahren angepasst werden. Eine geringfügige Erweiterung oder Einschränkung des Untersuchungsgebietes ist daher möglich.
Wie geht es weiter?
Für die kommenden Monate ist folgender Ablauf vorgesehen:
- Sommer 2026: Befragung der Eigentümerinnen und Eigentümer im Untersuchungsgebiet,
- bis 03. Juli 2026: Rückgabe der versandten Fragebögen,
- Sommer 2026: Erstellung weiterer Informationsunterlagen zum möglichen Sanierungsgebiet,
- ab Herbst 2026: Beratung und Entscheidung des Gemeinderats über die Festlegung des Sanierungsgebiets,
- Anfang 2027: Satzungsbeschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets,
- ab 2027 bis voraussichtlich 2034 bzw. 2038: Umsetzung geförderter privater und öffentlicher Maßnahmen.
Mitwirkung der Eigentümer
Die Mitwirkung der Eigentümerinnen und Eigentümer ist ein wesentlicher Bestandteil des Verfahrens. Die Eigentümerbefragung liefert wichtige Hinweise zu bestehenden Gebäuden, geplanten Investitionen und den Entwicklungszielen im Ortskern.
Die Gemeinde bittet daher alle angeschriebenen Eigentümerinnen und Eigentümer, den zugesandten Fragebogen sorgfältig auszufüllen und bis zum 03.07.2026 an die Gemeinde zurückzusenden.
Hinweis zur Auskunftspflicht
Gemäß § 138 BauGB sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige Nutzungsberechtigte verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten die Auskünfte zu erteilen, die zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen erforderlich sind.
Gemeinsam die Zukunft Kaisersbachs gestalten
Die Städtebauförderung bietet eine große Chance, die im Gemeindeentwicklungskonzept erarbeiteten Ziele in konkrete Projekte umzusetzen. Mit der Unterstützung von Bund und Land können private Investitionen angestoßen, öffentliche Räume aufgewertet und die Ortsmitte als lebendiger Mittelpunkt der Gemeinde nachhaltig gestärkt werden.
Die Gemeinde Kaisersbach wird die Bürgerschaft über die weiteren Schritte regelmäßig informieren und freut sich auf die aktive Mitwirkung aller Beteiligten bei der Gestaltung der Zukunft unseres Ortskerns.
Wer die Inhalte der Informationsveranstaltung vom 11.06.2026 nachlesen möchte, findet die entsprechende Präsentation hier (PDF-Dokument, 24,4 MB).




