Zum Inhalt springen

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Kaisersbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Kaisersbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Sonnenaufgang mit Nebel
Ebnisee im Herbst
bunte Blätter
Waldweg im Herbst
Beeren im Herbst

Warnung der Bevölkerung – welche Möglichkeiten gibt es?

Im Ernstfall zählt jede Minute. Damit sich die Bevölkerung schnell schützen kann, stehen in Deutschland verschiedene Warnmittel zur Verfügung. Sie sorgen dafür, dass wichtige Informationen im Katastrophen- oder Gefahrenfall alle Menschen möglichst schnell erreichen.

1. Cell Broadcast – die Warnung direkt aufs Handy

Seit Anfang 2023 gibt es das sogenannte Cell Broadcast-System. Dabei wird eine Warnmeldung direkt an alle empfangsfähigen Mobiltelefone in einem bestimmten Gebiet geschickt – ganz ohne App oder Anmeldung.
Wichtig: Damit die Nachricht auch empfangen werden kann, muss das Endgerät aktuell sein und die Funktion in den Einstellungen aktiviert sein.

2. Warn-Apps

Über die Warn-App NINA (Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes) oder regionale Angebote wie KATWARN erhalten Sie Warnmeldungen ebenfalls direkt auf Ihr Smartphone. Diese Apps informieren nicht nur bei großen Lagen, sondern auch über Unwetter oder regionale Gefahren.

3. Sirenen

Viele Gemeinden setzen wieder verstärkt auf Sirenen als wichtiges Warnmittel. Sie sind weithin hörbar und erreichen auch Menschen, die gerade kein Handy oder Radio eingeschaltet haben.

  • Auf- und abschwellender Heulton (1 Minute): Gefahr – informieren Sie sich sofort über die Medien.
  • Dauerton (1 Minute): Entwarnung – die Gefahr ist vorüber.

4. Rundfunk und Fernsehen

Radio- und Fernsehsender übernehmen Warnmeldungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und strahlen sie zeitgleich aus. Auch Lautsprecherwagen der Feuerwehr oder Polizei können im Einsatz sein, wenn es erforderlich ist.

5. Digitale Medien

Über die Webseiten und Social-Media-Kanäle der Behörden und Kommunen werden ebenfalls Informationen geteilt. Diese ergänzen die klassischen Warnwege, sind aber stark von Strom- und Internetversorgung abhängig.

Unser Hinweis

Bitte prüfen Sie schon jetzt, ob Ihr Handy Cell Broadcast empfangen kann und ob Sie eine Warn-App wie NINA installiert haben. Nur wer die Warnmeldungen empfängt und versteht, kann im Ernstfall richtig reagieren und sich sowie andere schützen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie des Innenministeriums Baden-Württemberg:
www.bbk.bund.de
www.im.baden-wuerttemberg.de/de/sicherheit/krisenmanagement/warnung-der-bevoelkerung/