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Markterschließungsmaßnahmen im Ausland - Förderung beantragen

Baden-Württembergische Unternehmen, die sich am festgelegten Jahresprogramm der Markterschließungsmaßnahmen im Ausland beteiligen, können eine Förderung erhalten.

Als Markterschließungsmaßnahmen gelten:

  • Markterkundungs- und Fachinformationsreisen
    Diese branchenspezifischen Maßnahmen dienen zur Einschätzung von Markthintergründen und Arbeitsumfeld vor Markteintritt sowie zur Herstellung erster Unternehmenskontakte. Sie enthalten
    • Firmenbesuche,
    • Projektbesichtigungen und
    • branchenindividuelle Gespräche.
  • Kontakt- und Kooperationsbörsen
    Diese vermitteln Erstkontakte zu potenziellen Geschäftspartnern im Ausland. Sie sollen Informations- und Erfahrungsaustausch vor Ort mit lokal ansässigen Unternehmen ermöglichen.
  • Firmengemeinschaftsbeteiligungen an Auslandsmessen
    Diese offiziellen Messebeteiligungen des Landes Baden-Württemberg dienen dem gemeinsamen internationalen Messeauftritt von baden-württembergischen Unternehmen und dem Land auf einem "Baden-Württemberg-Stand". Eingeschlossen sind:
    • Fachbesucherakquisition
    • Betreuung
    • zusätzliche Servicedienstleistungen vor Ort
  • Baden-Württemberg Foren
    Diese branchen-, technologiefeld- oder clusterspezifischen Maßnahmen präsentieren das Standort-, Wissenschafts- und Technologiepotential des Landes in ausgewählten Bereichen.
  • Firmenpräsentationen mit Kontaktgesprächen
    Diese dienen der Präsentation von Produkten und Dienstleistungen. Fachvorträge vor einem branchenindividuell ausgewählten Unternehmerkreis werden mit firmenindividuellen Gesprächen verbunden.

Die Förderung erfolgt in Form

  • verbilligter Kosten für die Organisation der Gesamtveranstaltung,
  • aktiver Informations- und Werbemaßnahmen ,
  • Dienstleistungen vor Ort sowie
  • der gezielten Akquisition von Fachbesuchern und potenziellen Kooperationspartnern.

Die genauen Leistungen finden Sie in den jeweiligen Ausschreibungen.

Hinweis: Die Markterschließungsmaßnahmen im Ausland werden jedes Jahr neu festgelegt und einzeln ausgeschrieben. Sie können die Förderung nicht gleichzeitig mit der Auslandsmesseförderung des Bundes beziehen.

Voraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen aus Baden-Württemberg sowie deren Niederlassungen und Vertretungen.

Verfahrensablauf

Sie müssen sich bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden.

Unterlagen

Über die Anmeldeunterlagen informieren Sie Baden-Württemberg International im Beratungsgespräch und die Organisationen der Wirtschaft.

Zuständigkeit

Baden-Württemberg International - Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 17.04.2015 freigegeben.