Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Kaisersbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Kaisersbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Beeren
Sonnenaufgang im Nebel
Winterlandschaft
Kaisersbach
Ebnisee

Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen

Soziales Lernen und eine geregelte Tagesstruktur helfen den Kindern und Jugendlichen, Konflikte zu bewältigen oder ihren Alltag zu gestalten und bieten unter anderem Anregungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung. Zusätzlich erhalten die Kinder eine Förderung in schulischen Belangen, Jugendlichen wird bei der beruflichen Integration geholfen.

  • Vor allem für Kinder ab dem Schulalter geeignet, die Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen zeigen. Mit sozial- und heilpädagogischen Maßnahmen sollen die Kinder und Jugendlichen gefördert werden.
  • Teilstationäres Angebot. Das bedeutet, das Kind
    • erhält das therapeutische und pädagogische Angebot wie bei stationärer Unterbringung (zum Beispiel in einem Heim oder in einer Pflegefamilie),
    • Erziehungsleistungen, die es in der Familie nicht bekommt, und
    • schulische Unterstützung und
    • wird während der Woche tagsüber nach dem Schulbesuch in der Tagesgruppe betreut, kann ansonsten jedoch in der Familie und somit in seiner gewohnten Umgebung bleiben.
  • Gruppengröße: 8-10 Kinder
  • Das Jugendamt bindet die Eltern intensiv ein (z. B. durch gezielte Beratungsgespräche, Elternabende, Elternfreizeit oder Eltern-Kind-Treffen).

Soziales Lernen und eine geregelte Tagesstruktur helfen den Kindern und Jugendlichen, Konflikte zu bewältigen oder ihren Alltag zu gestalten und bieten unter anderem Anregungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung. Zusätzlich erhalten die Kinder eine Förderung in schulischen Belangen, Jugendlichen wird bei der beruflichen Integration geholfen.

Voraussetzungen

Sie wünschen Unterstützung für sich und Ihr Kind durch Unterbringung in einer Tagesgruppe.

Verfahrensablauf

Als sorgeberechtigte Eltern müssen Sie die Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen. Das genaue Antragsverfahren kann von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Haben Sie Ihren Antrag abgegeben, prüft diese, ob die Erziehung Ihres Kindes in einer Tagesgruppe eine geeignete Maßnahme ist.

Alle Beteiligten erstellen gemeinsam einen Hilfeplan. Darin ist festlegt, wie die Hilfe gestaltet wird und wie lange sie erfolgen soll.

Die Hilfe in einer Tagesgruppe wird durch einen Bescheid bewilligt. Der HIlfeplan ist in der Regel nicht Teil des Bescheides. Er kann auch nach Bewilligung der konkreten Hilfemaßnahme erstellt werden.

Fristen

keine

Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Kosten

Sie müssen sich entsprechend Ihrer finanziellen Möglichkeiten beteiligen.

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

  • § 32 Erziehung in einer Tagesgruppe

Zuständigkeit

das örtliche Jugendamt

Jugendamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Die Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr. Die Stadt Villingen-Schwenningen hat das städtische Jugendamt zum 01.07.2023 an den Schwarzwald-Baar-Kreis übergeben.

Verwandte Lebenslagen

Freigabevermerk

21.08.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg