Bebauungspläne: Gemeinde Kaisersbach

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Bebauungspläne

Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften „Welzheimer Straße“ im Verfahren gemäß § 13b BauGB i.V. m. § 215a BauGB 

Frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 BauGB

Öffentliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften „Welzheimer Straße“ gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Kaisersbach hat in öffentlicher Sitzung am 27.10.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Welzheimer Straße“ gefasst. Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusse erfolgte am 01.12.2022 im Mitteilungsblatt der Gemeinde Kaisersbach.

In der Sitzung vom 27.10.2022 wurde die Gemeindeverwaltung beauftragt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften „Welzheimer Straße“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die Lage und der Umfang des Plangebiets sind dem nachfolgend abgedruckten Lageplan des Büros ARP, Stuttgart vom 26.04.2024 zu entnehmen.

Lageplan Abgrenzung vom 26.04.2024, Büro ARP

 

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans „Welzheimer Straße“ bildet das städtebauliche Ziel, dringend notwendigen Wohnraum im unmittelbaren Anschluss an die Bestandsbebauung am westlichen Rand von Kaisersbach zu ermöglichen, da die Gemeinde über keine kommunalen Bauplätze mehr verfügt und eine starke Nachfragen in Bezug auf Wohnbauplätze besteht. Auf die Ziele und Zwecke der Planung des Büros ARP, Stuttgart vom 26.04.2024 wird verwiesen.

Die Unterlagen für die Auslegung bestehen aus dem Vorentwurf des Bebauungsplans und Satzung über örtliche Bauvorschriften „Welzheimer Straße“ des Büro Reschl Stadtentwicklung, Stuttgart vom 24.11.2022 sowie dem Abgrenzungsplan und den Zielen und Zwecken der Planung des Büros ARP, Stuttgart jeweils vom 26.04.2024.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können im Zeitraum

vom Donnerstag, 02.05.2024 bis einschließlich Montag, 03.06.2024

auf der Homepage der Gemeinde Kaisersbach unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden:

www.kaisersbach.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene

Sollten Sie Probleme beim Aufrufen der Unterlagen haben, melden Sie sich bitte umgehend bei uns.

Die Planunterlagen liegen zudem

vom Donnerstag, 02.05.2024 bis einschließlich Montag, 03.06.2024

während den üblichen Dienstzeiten im Rathaus Kaisersbach, Dorfstraße 5, 73667 Kaisersbach öffentlich zur Einsichtnahme aus. Während dieser Zeit besteht im 1. OG die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung und es können während dieser Zeit bei der Gemeinde Anregungen vorgebracht werden. Dies kann elektronisch per E-Mail an bauamt@kaisersbach.de sowie schriftlich oder zur Niederschrift zu den üblichen Dienstzeiten im Rathaus Kaisersbach, Dorfstraße 5, 73667 Kaisersbach erfolgen. Es wird um Angabe von Namen und vollständiger Adresse gebeten. Alle Äußerungen werden im weiteren Verfahren für die Öffentlichkeit nur in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.

Die Veröffentlichung bzw. Auslegung dient gleichzeitig der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.

 

Kaisersbach, den 26. April 2024

gez. Michael Clauss - Bürgermeister