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Bebauungspläne

An dieser Stelle werden Pläne und Satzungen veröffentlicht, die sich in einem laufenden Bebauungsplanverfahren o.ä. befinden.

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Entwurfs des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (§ 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)) „Gartenstraße Nord“

Der Gemeinderat der Gemeinde Kaisersbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.04.2026 beschlossen den Entwurf des Bebauungsplans und die Satzung über örtliche Bauvorschriften (§ 74 LBO) "Gartenstraße Nord" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans mit Textteil und Begründung des Büros ARP vom 17.04.2026 sowie der Umweltbericht mit Grünordnungsplan und Eingriffs-Ausgleichsbilanz des Büros Laier Landschaftsarchitektur vom 17.04.2026 als Bestandteil der Begründung.

Das Bebauungsplangebiet umfasst das Flurstück mit der Nummer 1280 sowie die Teilflächen der Flurstücke mit den Nummern 1280/1 und 1280/2.

Es ist in der Planzeichnung des Büros ARP, Stuttgart vom 17.04.2026 mit einem schwarzen, unterbrochenen Band umgrenzt und ist im nachfolgenden Planausschnitt dargestellt.

  

Bebauungsplanentwurf „Gartenstraße Nord“ (Lageplan unmaßstäblich abgedruckt)

 

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Planunterlagen zum Bebauungsplanverfahren „Gartenstraße Nord“ können vom 13.05.2026bis einschließlich 13.06.2026 im Internet unter www.kaisersbach.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene elektronisch abgerufen werden.

Die Planunterlagen liegen zudem vom 13.05.2026bis einschließlich 13.06.2026

während den üblichen Dienstzeiten im Rathaus Kaisersbach. 1.OG, Dorfstraße 5, 73667 Kaisersbach öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Während dieser Zeit können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) bei der Gemeinde Stellungnahmen abgegeben werden. Dies kann elektronisch per E-Mail an bauamt@kaisersbach.de sowie schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bauverwaltung Dorfstraße 5, 73667 Kaisersbach erfolgen. Es wird um Angabe von Name und vollständiger Adresse gebeten. Alle Äußerungen werden im weiteren Verfahren für die Öffentlichkeit nur in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Ziele und Zwecke der Planung, Anlass und Erfordernis der Planaufstellung

Der Bebauungsplan „Gartenstraße Nord" dient der planungsrechtlichen Sicherung des Bestands sowie der Schaffung der Grundlagen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Plangebiets. Ergänzend hierzu verfolgt die Gemeinde Kaisersbach das Ziel für die ortsansässigen Bevölkerung durch Nachverdichtungsmaßnahmen und baulichen Ergänzungen im Innenbereich Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen.

Umweltbezogenen Informationen

1. Umweltbericht

Der Umweltbericht beschreibt Inhalt und Ziele des Bebauungsplans, stellt die relevanten umweltschutzrechtlichen Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen dar und bewertet die zu erwartenden Umweltauswirkungen. Er umfasst die Bestandsaufnahme des Umweltzustands, Prognosen bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung, Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen sowie eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung. Bei Umsetzung aller Maßnahmen verbleiben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen. Untersucht werden folgende Schutzgüter:

Mensch und menschliche Gesundheit:

Das Plangebiet ist durch Lärm der umliegenden Gewerbebetriebe teilweise vorbelastet. Die Schallimmissionsprognose (Kurz und Fischer, Stand 03.03.2026) belegt, dass die maßgeblichen Immissionsrichtwerte der TA Lärm innerhalb der geplanten Baufenster eingehalten werden; zusätzliche Schallschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich.

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:

Das Plangebiet umfasst eine Fettwiese mittlerer Bedeutung sowie Siedlungsbiotope mit Obstbäumen, Roteiche und Hausgärten. Eine artenschutzrechtliche Relevanzprüfung ergab keine Betroffenheit planungsrelevanter Arten; die Gehölzstrukturen bleiben erhalten und werden durch Pflanzgebote gesichert.

Fläche:

Das Plangebiet ist bereits teilweise versiegelt und liegt im unmittelbaren Siedlungszusammenhang. Gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan bleibt der Versiegelungsanteil unverändert; gegenüber der Realnutzung ergibt sich eine Zunahme von ca. 8 % durch Verlust der Wiesenfläche.

Boden:

Die Böden im Norden und Süden des Plangebiets sind durch die bestehende Bebauung bereits verändert, die Bodenfunktionen weisen keine oder nur noch geringe Funktionen auf. Lediglich im mittleren Teil des Plangebiets ist von einer Beeinträchtigung der vorhandenen Bodenfunktionen durch Bebauung, Versiegelung und Bodenumlagerungen auszugehen.  Durch Teilversiegelung statt Vollversiegelung der Stellplätze, Zufahrten und Wege können die Bodenfunktionen teilweise erhalten werden

Wasser:

Im Plangebiet befinden sich keine Oberflächengewässer, Überschwemmungs- oder Wasserschutzgebiete. Teile des Plangebiets liegen gemäß kommunaler Starkregengefahrenkarte in einem überflutungsgefährdeten Bereich; das anfallende Niederschlagswasser ist auf den Baugrundstücken zu bewirtschaften.

Klima und Luft:

Das Plangebiet weist eine geringe thermische Belastung auf und ist als Ausgleichsraum von geringer Bedeutung für den sommerlichen Kaltlufthaushalt eingestuft. Die Immissionsgrenzwerte für NO₂ und Feinstaub werden deutlich unterschritten; erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut sind nicht zu erwarten.

Landschaft:

Das Plangebiet liegt am südöstlichen Siedlungsrand von Kaisersbach und ist durch bestehende Bebauung anthropogen überformt. Das Landschaftsbild wird durch die Planung nur geringfügig verändert; die vorhandenen Gehölzstrukturen bleiben als gliedernde Elemente erhalten und werden durch einen artenreichen Wiesensaum am östlichen Plangebietsrand ergänzt.

Kultur- und sonstige Sachgüter:

Hinweise auf Bau-, Boden- oder Kulturdenkmäler liegen für das Plangebiet nicht vor. Im östlichen Plangebiet befindet sich ein von Nord nach Süd verlaufendes 20-kV-Erdkabel, das bei der Planung berücksichtigt wird.

2. Umweltbezogene Stellungnahmen

von Privatpersonen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Mensch (Lärmimmissionen, Verkehr), Wasser (Grundwasserschutz, Oberflächenwasser, Niederschlagswasserbeseitigung inklusive Starkregen, Abwasser), Boden (Geotechnik), Kultur- und Sachgüter (Bestandsleitungen), sowie Pflanzen und Tieren (Artenschutz, landwirtschaftliche Flächen).

Die hierbei explizit betroffenen Belange entsprechen im Wesentlichen den Belangen die im Umweltbericht und bei den Schutzgütern aufgeführt werden. Diese Unterlagen sind Bestandteil der Auslegung.

3. Gutachten, die im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung erstellt wurden:

  • Kurz und Fischer: Schallimmissionsprognose Stand 03.03.2026
  • Zeeb & Partner: Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung Gemeinde Kaisersbach, Stand 03.07.2024

Diese Unterlagen sind ebenfalls Bestandteil der Auslegung.

 

Kaisersbach, den 08.05.2026

gez. Michael Clauss - Bürgermeister

Außenbereichssatzung gem. § 35 BauGB Abs. 6 BauGB für den Teilort „Bruch“ der Gemeinde Kaisersbach, 1. Änderung

Der Gemeinderat der Gemeinde Kaisersbach hat in öffentlicher Sitzung am 25.09.2025 die Außenbereichssatzung gem. § 35 BauGB Abs. 6 BauGB für den Teilort „Bruch“ der Gemeinde Kaisersbach, 1. Änderung als Satzungen beschlossen.

Mit Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Kaisersbach sowie in der Ausgabe im Mitteilungsblatt der Gemeinde Kaisersbach vom 06.11.2025 ist die Außenbereichssatzung gem. § 35 BauGB Abs. 6 BauGB für den Teilort „Bruch“ der Gemeinde Kaisersbach,

1. Änderung mit Bekanntmachung in Kraft getreten (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Sollten Sie Probleme beim Aufrufen der Unterlagen haben, melden Sie sich bitte umgehend bei uns.