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Kaisersbach

Bebauungspläne

An dieser Stelle werden Pläne und Satzungen veröffentlicht, die sich in einem laufenden Bebauungsplanverfahren o.ä. befinden.

Aufstellungsbeschluss, Abgrenzungsbereich und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan „Gartenstraße Nord

Der Gemeinderat der Gemeinde Kaisersbach hat in der öffentlichen Sitzung am 03.06.2025 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Gartenstraße Nord“ und die Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO(Landesbauordnung) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) gefasst.Aufstellungsbeschluss und Geltungsbereich werden hiermit bekanntgemacht.

Der Geltungsbereich ist mit einem schwarzen, unterbrochenen Band umgrenzt und dem Abgrenzungsplan vom 17.04.2025 zu entnehmen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Kaisersbach hat des Weiteren in der öffentlichen Sitzung beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB derart vorzunehmen, dass die beschlossenen Unterlagen für die Dauer von einem Monat im Internet veröffentlicht sowie öffentlich ausgelegt werden und Gelegenheit zur Äußerung gegeben wird.

Die beschlossenen Unterlagen bestehen aus dem Abgrenzungsplan und den Zielen und Zwecken der Planung des Büros ARP, Stuttgart, jeweils vom 17.04.2025 sowie dem Vorentwurf des Bebauungskonzeptes „Gartenstraße Nord“, Büros ARP, Stuttgart, vom 17.04.2025.

Die Planunterlagen können vom 12.06.2025 bis einschließlich 16.07.2025im Internet unter www.Kaisersbach.de => Leben & Wohnen => Bauen und Planen => Bauen & Wohnen => Bebauungspläne abgerufen werden.

Die Planunterlagen liegen zudem vom 12.06.2025 bis einschließlich 16.07.2025 während der Dienststunden (Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr, Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr) im Bürgermeisteramt der Gemeinde Kaisersbach, Dorfstraße 5, 73667 Kaisersbach öffentlich aus.

Während dieser Zeit können bei der Gemeinde Äußerungen abgegeben werden. Dies kann elektronisch per E-Mail an info@kaisersbach.de sowie schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Kaisersbach, Dorfstraße 5, 73667 Kaisersbach erfolgen. Es wird um Angabe von Namen und vollständiger Adresse gebeten. Alle Äußerungen werden im weiteren Verfahren für die Öffentlichkeit nur in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.

Die Veröffentlichung bzw. Auslegung dient gleichzeitig der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Zusammenfassend gilt folgendes:

Lage und Abgrenzung des Plangebietes:

Das Plangebiet umfasst die Teilflächen der Flurstücke mit den Nummern 922 924, 925, 926, 927, 928, 933 und 934.

Es wird wie folgt begrenzt:

- im Norden:                           durch eine bestehende Wohnbebauung entlang der Gartenstraße

- im Osten:                             durch bestehende landwirtschaftliche Flächen (Wiesenflächen)

- im Süden:                             durch bestehende Wohn- und Gewerbebauten

- im Westen:                           durch die bestehende Wohnbebauung entlang der Gartenstraße.

Das Plangebiet des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 0,53 ha und ist im Abgrenzungsplan vom 17.04.2025 mit einem schwarzen, unterbrochenen Band umgrenzt.

Ziele und Zwecke der Planung, Anlass und Erfordernis der Planaufstellung:

Das Plangebiet bietet durch die Nähe zum Ortszentrum mit den bestehenden Versorgungseinrichtungen gute Voraussetzungen für eine Wohnbauentwicklung. Nutzungsänderungen im Zuge des Generationswechsels sowie geänderte Wohnstandards und in der Folge entsprechende Anfragen bezüglich Um-, Aus- und Neubaumaßnahmen und nicht zuletzt eine steigende Wohnraumnachfrage, erfordern die Steuerung dieser Veränderungsprozesse im Hinblick auf eine maßstäbliche städtebauliche Entwicklung

Umweltbelange

Der Bebauungsplan „Gartenstraße Nord“ wird im Vollverfahren aufgestellt. Für die Belange des Umweltschutzes ist eine Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) durchzuführen. Im weiteren Verfahren ist ein Umweltbericht mit einer Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz zu erstellen.

 

Kaisersbach, den 06.06.2025

gez. Michael Clauss – Bürgermeister

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Abgrenzungsbereich und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Außenbereichssatzung gem. § 35 BauGB Abs. 6 BauGB für den Teilort „Bruch“ der Gemeinde Kaisersbach, 1. Änderung

Der Gemeinderat der Gemeinde Kaisersbach hat in der öffentlichen Sitzung am 05.06.2025 den Aufstellungsbeschluss zur Außenbereichssatzung gem. § 35 BauGB Abs. 6 BauGB

für den Teilort „Bruch“ der Gemeinde Kaisersbach, 1. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) gefasst.Aufstellungsbeschluss, Geltungsbereich und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § Abs. 2 BauGB werden hiermit bekanntgemacht.

Der Geltungsbereich ist mit einem schwarzen, unterbrochenen Band umgrenzt und dem Lageplandeckblatt vom 22.05.2025 zu entnehmen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Kaisersbach hat des Weiteren in der öffentlichen Sitzung vom 05.06.2025 beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB derart vorzunehmen, dass die beschlossenen Unterlagen für die Dauer von mindestens einem Monat im Internet veröffentlicht sowie zusätzlich öffentlich ausgelegt werden und Gelegenheit zur Äußerung gegeben wird.

Die beschlossenen Unterlagen bestehen aus dem Lageplandeckblatt, dem Textteil sowie der Begründung des Büros ARP, Stuttgart, jeweils vom 22.05.2025.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Planunterlagen können vom 12.06.2025 bis einschließlich 16.07.2025im Internet unter www.Kaisersbach.de => Leben & Wohnen => Bauen und Planen => Bauen & Wohnen => Bebauungspläne abgerufen werden.

Die Planunterlagen liegen zudem vom 12.06.2025 bis einschließlich 16.07.2025 während der Dienststunden (Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr, Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr) im Bürgermeisteramt der Gemeinde Kaisersbach, Dorfstraße 5, 73667 Kaisersbach öffentlich aus.

Während dieser Zeit können bei der Gemeinde Äußerungen abgegeben werden. Dies kann elektronisch per E-Mail an info@kaisersbach.de sowie schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Kaisersbach, Dorfstraße 5, 73667 Kaisersbach erfolgen. Es wird um Angabe von Namen und vollständiger Adresse gebeten. Alle Äußerungen werden im weiteren Verfahren für die Öffentlichkeit nur in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:

Für die geplante Erweiterungsfläche und deren näherem Umfeld wurde ein artenschutzrechtliche Relevanzprüfung durchgeführt (Büro Zeeb § Partner Natur. Raum. Mensch, Ulm, vom 03.07.2025).

Lage und Abgrenzung des Plangebietes:

Der Teilort Bruch liegt ca. 1,5 km nördlich des Ortszentrums von Kaisersbach im Außenbereich.

Der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung für den Teilort „Bruch“ der Gemeinde Kaisersbach, 1. Änderung ist identisch mit dem Geltungsbereich der Außenbereichssatzung für den Teilort „Bruch“ der Gemeinde Kaisersbach, genehmigt am 22.02.2002/ Rechtskraft seit 10.04.2002. Er ist im Lageplandeckblatt vom 22.05.2025 mit einem schwarzen, unterbrochenen Band umgrenzt und hat eine Fläche von ca. 2,3 ha.

Erfordernis der Planaufstellung/ Ziele und Zwecke

Im Weiler Bruch besteht von Seiten der ortsansässigen Bevölkerung der Bedarf für eine die bestehende Bebauung ergänzende Wohnbaufläche.

Ziel ist es daher innerhalb des Geltungsbereichs der Außenbereichssatzung für den Teilort „Bruch“ der Gemeinde Kaisersbach, genehmigt am 22.02.2002/ Rechtskraft seit 10.04.2002, die bisher in der Satzung als überbaubarer Bereich dargestellte Fläche zu arrondieren. Hierdurch soll eine maßvolle Verdichtung der Bebauung des bestehenden Weilers „Bruch“ ermöglicht werden. Im Sinne einer nachhaltigen Einwohnerentwicklung kann damit eine zusätzliche Wohnbaufläche, insbesondere für Kinder ortsansässiger Familien, sowie die Möglichkeit für die Errichtung notwendiger Nebenanlagen geschaffen werden.

Umweltbelange

Bei den geplanten zusätzlichen überbaubaren Bereichen handelt es sich um unbebaute Wiesenflächen. Aufgrund der geringen Größe des zusätzlichen überbaubaren Bereichs ist mit keinen erheblich negativen Auswirkungen in Bezug auf einzelne Schutzgüter zu rechen.

Die Aufstellung der Satzungsänderung erfolgt gemäß § 35 Abs. 6 BauGB. Durch die Änderung wird keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum UVPG oder nach Landesrecht begründet. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter. Darüber hinaus sind keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zu beachten. Das Plangebiet liegt nicht im Umfeld sogenannter „Störfallbetriebe“.

 

Kaisersbach, den 06.06.2025

gez. Michael Clauss – Bürgermeister

Informationen zum Wohngebiet Bebauungsplan „Welzheimer Straße“ im Überblick:

Wohnraumbedarf in Kaisersbach

In Kaisersbach gibt es viele interessierte Familien für Bauplätze bzw. Wohnraum. Wohnraum/Bauplätze fehlen allerdings in Kaisersbach. Zudem steigt seit einigen Jahren der Altersdurchschnitt der Kaisersbacher Bevölkerung sehr stark an. Jungen Menschen finden kaum Wohnraum in Kaisersbach und ziehen daher weg. Örtliche Betriebe haben Schwierigkeiten Wohnungen für Mitarbeiter/Innen zu finden.

Es ist wichtig, dass wir für die jüngere Generation, die aus dem elterlichen Haus herauswächst, wieder Möglichkeiten bieten, um in Kaisersbach wohnen bleiben zu können

Daher laufen derzeit die Planungen für das Wohngebiet südwestlich des Wasserturms und oberhalb der Welzheimer Straße (Bebauungsplanverfahren).

Nachfolgend sind die wichtigsten Aspekte der Wohnraum-Entwicklung zusammengefasst:

Chancen durch Wohngebiet Welzheimer Straße

Durch das Wohngebiet kann Wohnraum für bis zu 100 Familien geschaffen werden. Allerdings ist die bauliche Realisierung in Abschnitten (je nach Interesse) vorgesehen. Zumal auch Kindergärten und die Grundschule die neuen Kinder aufnehmen können müssen, ohne dass bauliche Maßnahmen an den Einrichtungen notwendig sind.

Art der Bebauung

Die geplante Bebauung bietet eine gesunde Durchmischung aus Ein-Familien-, Doppel- und Reihenhäusern, ergänzt um Mehrfamilienhäuser mit Wohnungen. Die Baufenster werden eine gewisse Flexibilität haben, so dass je nach Nachfrage die Art der Bebauung passend geplant werden kann. Die Bebauung soll städtebaulich verträglich zur Bestandsbebauung fortgesetzt werden.

Zusätzliche Information/Beteiligung Öffentlichkeit und Anwohner

Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus beteiligt die Gemeinde Kaisersbach zusätzlich die Bürgerschaft durch einzelne und gemeinsame Anwohnergespräche und eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung am 25.07.24. Daraus gab es wertvolle Anregungen, die im Sinne der Anwohner bereits in die Planungen eingearbeitet wurden

Das Bebauungsplanverfahren wird in öffentlichen Beratungen im Gemeinderat Schritt für Schritt vorangebracht. Im Lauf des Verfahrens gibt es für die Bürgerschaft mehrmals die Möglichkeit, offizielle Stellungnahmen und Anregungen in das Verfahren einzubringen. Die umfassenden Informationen zum Bebauungsplanverfahren finden Sie auf der rechten Seite.

Beispielhafte Regenwasserbewirtschaftung:

Bei der Regenwasserbewirtschaftung geht Kaisersbach mit gutem Beispiel voran: so wird es keinen Regenwasserkanal aus dem Wohngebiet in einen Bach geben. Das Regenwasser soll im Wohngebiet zurückgehalten werden, verdunsten und versickern. Die geologischen Formationen am Standort des Wohngebiets bieten die Voraussetzungen für die beispielhafte Regenwasserbewirtschaftung. Hydro-Geologen begleiten die Planungen für das Regenwassermanagement.

Zeitplan (voraussichtlich)

Durch den rechtlichen Hintergrund des  beschleunigten Verfahren nach §13b BauGB i.V.m. §215a BauGB  muss das Planverfahren bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein.

Im  Jahr 2025 können die Erschließungsplanungen, Ausschreibungen und Vergaben stattfinden. Die Erschließungsarbeiten können dann ab Frühjahr 2026 beginnen, so dass private Bauvorhaben ab dem Jahr 2027 starten können.

Begleitend sind zahlreiche Gutachten/Untersuchungen und Ausgleichsmaßnahmen notwendig.

Wer kann Grundstücke kaufen?

Im Moment können sich Interessierte bei der Gemeinde Kaisersbach für ein Baugrundstück auf eine Vormerkliste eintragen lassen.

Im Lauf des Jahres 2025 werden die (vorgeschriebenen) Kriterien für die Bauplatzverkäufe definiert, bevor die Verkäufe vorbereitet werden können. Die bauliche Realisierung soll in Abschnitten erfolgen.