Bebauungspläne
An dieser Stelle werden Pläne und Satzungen veröffentlicht, die sich in einem laufenden Bebauungsplanverfahren o.ä. befinden.
Informationen zum Wohngebiet Bebauungsplan „Welzheimer Straße“ im Überblick:
Wohnraumbedarf in Kaisersbach
In Kaisersbach gibt es viele interessierte Familien für Bauplätze bzw. Wohnraum. Wohnraum/Bauplätze fehlen allerdings in Kaisersbach. Zudem steigt seit einigen Jahren der Altersdurchschnitt der Kaisersbacher Bevölkerung sehr stark an. Jungen Menschen finden kaum Wohnraum in Kaisersbach und ziehen daher weg. Örtliche Betriebe haben Schwierigkeiten Wohnungen für Mitarbeiter/Innen zu finden.
Es ist wichtig, dass wir für die jüngere Generation, die aus dem elterlichen Haus herauswächst, wieder Möglichkeiten bieten, um in Kaisersbach wohnen bleiben zu können
Daher laufen derzeit die Planungen für das Wohngebiet südwestlich des Wasserturms und oberhalb der Welzheimer Straße (Bebauungsplanverfahren).
Nachfolgend sind die wichtigsten Aspekte der Wohnraum-Entwicklung zusammengefasst:
Chancen durch Wohngebiet Welzheimer Straße
Durch das Wohngebiet kann Wohnraum für bis zu 100 Familien geschaffen werden. Allerdings ist die bauliche Realisierung in Abschnitten (je nach Interesse) vorgesehen. Zumal auch Kindergärten und die Grundschule die neuen Kinder aufnehmen können müssen, ohne dass bauliche Maßnahmen an den Einrichtungen notwendig sind.
Art der Bebauung
Die geplante Bebauung bietet eine gesunde Durchmischung aus Ein-Familien-, Doppel- und Reihenhäusern, ergänzt um Mehrfamilienhäuser mit Wohnungen. Die Baufenster werden eine gewisse Flexibilität haben, so dass je nach Nachfrage die Art der Bebauung passend geplant werden kann. Die Bebauung soll städtebaulich verträglich zur Bestandsbebauung fortgesetzt werden.
Zusätzliche Information/Beteiligung Öffentlichkeit und Anwohner
Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus beteiligt die Gemeinde Kaisersbach zusätzlich die Bürgerschaft durch einzelne und gemeinsame Anwohnergespräche und eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung am 25.07.24. Daraus gab es wertvolle Anregungen, die im Sinne der Anwohner bereits in die Planungen eingearbeitet wurden
Das Bebauungsplanverfahren wird in öffentlichen Beratungen im Gemeinderat Schritt für Schritt vorangebracht. Im Lauf des Verfahrens gibt es für die Bürgerschaft mehrmals die Möglichkeit, offizielle Stellungnahmen und Anregungen in das Verfahren einzubringen. Die umfassenden Informationen zum Bebauungsplanverfahren finden Sie auf der rechten Seite.
Beispielhafte Regenwasserbewirtschaftung:
Bei der Regenwasserbewirtschaftung geht Kaisersbach mit gutem Beispiel voran: so wird es keinen Regenwasserkanal aus dem Wohngebiet in einen Bach geben. Das Regenwasser soll im Wohngebiet zurückgehalten werden, verdunsten und versickern. Die geologischen Formationen am Standort des Wohngebiets bieten die Voraussetzungen für die beispielhafte Regenwasserbewirtschaftung. Hydro-Geologen begleiten die Planungen für das Regenwassermanagement.
Zeitplan (voraussichtlich)
Durch den rechtlichen Hintergrund des beschleunigten Verfahren nach §13b BauGB i.V.m. §215a BauGB muss das Planverfahren bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein.
Im Jahr 2025 können die Erschließungsplanungen, Ausschreibungen und Vergaben stattfinden. Die Erschließungsarbeiten können dann ab Frühjahr 2026 beginnen, so dass private Bauvorhaben ab dem Jahr 2027 starten können.
Begleitend sind zahlreiche Gutachten/Untersuchungen und Ausgleichsmaßnahmen notwendig.
Wer kann Grundstücke kaufen?
Im Moment können sich Interessierte bei der Gemeinde Kaisersbach für ein Baugrundstück auf eine Vormerkliste eintragen lassen.
Im Lauf des Jahres 2025 werden die (vorgeschriebenen) Kriterien für die Bauplatzverkäufe definiert, bevor die Verkäufe vorbereitet werden können. Die bauliche Realisierung soll in Abschnitten erfolgen.