Bebauungspläne
An dieser Stelle werden Pläne und Satzungen veröffentlicht, die sich in einem laufenden Bebauungsplanverfahren o.ä. befinden.
Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan - „Schillinghof-Südlich der Stauseestraße“ im Bereich der Stauseestraße im Ortsteil Schillinghof der Gemeinde Kaisersbach
Auslegungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m § 74 Landesbauordnung (LBO)
Der Gemeinderat der Gemeinde Kaisersbach hat in der öffentlichen Sitzung am 21.07.2022 den Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften „Schillinghof-Südlich der Stauseestraße“ jeweils als Entwurf beschlossen und dessen öffentliche Auslegung gemäß §3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wurde durchgeführt.
Die Lage und der Umfang des Plangebiets ist dem Lageplan (Stand 20.06.2022, Maßstab 1:500) zu entnehmen:
Die wesentlichen Ziele der Planung sind:
- die Schaffung der planrechtlichen Grundlage für die Betriebserweiterung mit Wohnhaus des bestehende Busunternehmens im Teilort Schillinghof
- die Sicherung der Arbeitsplätze vor Ort und der Erhalt der Funktion des Bauunternehmens als lokaler und regionaler Mobilitätsdienstleister in Kaisersbach.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften mit der Begründung vom Büro Reschl Stadtentwicklung, Stuttgart vom 07.07.22, und dem Umweltbericht mit Verfahrensstand 07.07.2022 vom Büro GÖG, Stuttgart,
liegt in der Zeit
von Montag, den 29.08.2022 bis einschließlich Freitag, den 30.09.2022
während den üblichen Dienstzeiten:
Bürgermeisteramt Kaisersbach (1. OG)
Dorfstraße 5, 73667 Kaisersbach
Montag 8:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 12:00 Uhr / 13:30 – 18:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr / 13:30 – 16:00 Uhr
Freitag 8:00 – 12:00 Uhr
öffentlich zur Einsichtnahme aus. Während dieser Zeit besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Eine Terminvereinbarung wird empfohlen.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen des Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften mit der Begründung werden für die Dauer des Beteiligungszeitraums auf den Internetseite der Gemeinde Kaisersbach www.kaisersbach.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene zur Verfügung gestellt.
Stellungnahmen können während der Auslegung schriftlich eingereicht oder persönlich zur Niederschrift beim Stadtbauamt Welzheim, Zimmer 01 bzw. der Gemeindeverwaltung Kaisersbach, Zimmer 5 (1. OG) vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird gemäß §3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Anregungen in öffentlichen Sitzungen unter Wahrung des Datenschutzes beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.
Es liegen folgende umweltbezogene Unterlagen während der o.g. Frist aus:
- Plandarstellung des Entwurfs des Bebauungsplans „Schillinghof-Südlich der Stauseestraße“, Büro Reschl Stadtentwicklung, Stand 20.06.2022
- Festsetzungen des Entwurfs des Bebauungsplans „Schillinghof-Südlich der Stauseestraße“, Büro Reschl Stadtentwicklung, Stand 07.07.2022
- Begründung des Entwurfs des Bebauungsplans „Schillinghof-Südlich der Stauseestraße“, Büro Reschl Stadtentwicklung, Stand 07.07.2022
- Umweltbericht Bebauungsplan „Schillinghof-Südlich der Stauseestraße“, Gruppe für ökologische Gutachten, Stuttgart, Verfahrensstand 07.07.2022
- Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, Zeeb&Partner, Ulm, Stand 14.02.2020
- Abwägungstabelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Behörden, gemäß § 4 (1) BauGB, Stand 07.07.2022
Sollten Sie Probleme beim Aufrufen der Unterlagen haben, melden Sie sich bitte umgehend bei uns.
Kaisersbach, den 18. August 2022
Michael Clauss
Bürgermeister Kaisersbach