Flächennutzungsplan
An dieser Stelle werden Pläne und Satzungen veröffentlicht, die sich in einem laufenden Flächennutzungsplanverfahren o.ä. befinden.
ÖBK-Teiländerung Flächennutzungsplan für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bahnhof Breitenfürst“ in Welzheim – Breitenfürst: ÖBK des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 BauGB und der frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB
Änderungsbeschluss
Der gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim / Kaisersbach hat am 10. März 2026 in öffentlicher Sitzung die Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bahnhofes Breitenfürst beschlossen.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Bahnhof Breitenfürst“.
Frühzeitige Beteiligung
Der gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim / Kaisersbach hat am 10. März 2026 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplans gebilligt und beschlossen nach § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen sowie gleichzeitig nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen.
Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung kann in der Zeit
vom 22.Juni 2026 bis 24.Juli 2026 - je einschließlich –
von der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Stadt Welzheim unter https://www.welzheim.de/stadt/bauen-in-welzheim/planverfahren/flaechennutzungsplan und der Gemeinde Kaisersbach unter https://www.kaisersbach.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/flaechennutzungsplan eingesehen und abgerufen werden.
Die Planunterlagen liegen während des oben genannten Zeitraums zudem beim Stadtbauamt Welzheim (Infotafel Flur), Justinus-Kerner-Straße 8, 73642 Welzheim während den üblichen Öffnungszeiten (Montag und Dienstag 8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 -16.00 Uhr, Mittwoch14.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag 8.30 Uhr -12.30 Uhr und 14.00 -18.00 Uhr, Freitag 8.30 -12.30 Uhr) und beim Bürgermeisteramt Kaisersbach, 1. OG, Dorfstraße 5, 73667 Kaisersbach während den üblichen Öffnungszeiten (Montag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr, Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Abgabe von Stellungnahmen
Im oben genannten Zeitraum können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen elektronisch (E-Mail an bauamt@welzheim.de), schriftlich (z.B. Brief, Fax) oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Welzheim oder der Gemeindeverwaltung Kaisersbach vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Über die Stellungnahmen entscheidet der gemeinsame Ausschuss in öffentlicher Sitzung.
Es wird gebeten den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift anzugeben, da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird.
Alle Äußerungen werden im weiteren Verfahren für die Öffentlichkeit nur in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.
Planunterlagen
Bestandteile sind die Lagepläne und die Begründung des Planungs- & Ingenieurbüro Wahl (Vorentwurf 1.1) mit Stand vom 23.Juni 2025.
Als Anlagen ist derzeit eine artenschutzrechtliche Prüfung beigefügt.
Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt nordöstlich des Teilortes Breitenfürst, östlich der L 1150 „Stuttgarter Straße“, direkt südlich der eingleisigen Bahnlinie Rudersberg – Welzheim (Schwäbische Waldbahn) und nördlich des Ropbachweges.
Es umfasst den Bereich des ehemaligen Bahnhofes Breitenfürst.
Lageplan Vorentwurf
Welzheim, 11. Juni 2026
Thomas Bernlöhr, Vorsitzender der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft





