Flächennutzungsplan: Gemeinde Kaisersbach

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Flächennutzungsplan

Teiländerung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim/Kaisersbach: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a(3)BauGB

Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim / Kaisersbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25. April 2023 den Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a (3) BauGB gefasst. Parallel hierzu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange.

Die Teiländerung des Flächennutzungsplans betrifft folgende Ortsteile

Stadt Welzheim: Eberhardsweiler, Eckartsweiler, Gausmannsweiler, Schafhof, Seiboldsweiler, Langenberg, Obersteinenberg, Vorderhundsberg

Gemeinde Kaisersbach: Cronhütte, Ebersberg, Gebenweiler, Strohhof, Weidenhof, Ziegelhütte

Maßgebend für die einzelnen Ortsteile sind die Plandarstellungen in der Fassung vom 24. Juni 2022.

Unmaßstäblicher, zur Orientierung dienender Übersichtsplan:

Ziele und Zwecke der Planung:

In verschiedenen Ortsteilen von Welzheim und Kaisersbach erfolgt zur Darstellung des Bebauungszusammenhangs eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes. Die Darstellung des Bebauungszusammenhangs wird dabei eng am vorhandenen Siedlungsbestand geführt. Grundlage sind vorhandene Satzungen, Bebauungspläne sowie informelle Abgrenzungsvereinbarungen für verschiedene nördliche Stadtteile von Welzheim. Ziel des Verfahrens ist, den Flächennutzungsplan nachzuführen, wo bereits verbindliches Baurecht besteht bzw. in den anderen Bereichen die Voraussetzungen für einen Erlass städtebaulicher Satzungen zur rechtssicheren Abgrenzung des Innen- und Außenbereichs zu schaffen.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Öffentlichkeit wird im Zuge der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplans (Abgrenzungspläne, Begründung, Umweltbericht mit Anlagen) und die Abwägungstabellen der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und der Entwurfsoffenlage eingegangenen Stellungnahmen liegen gemäß § 4a (3) BauGB verkürzt in der Zeit

vom 15. Mai 2023 bis einschließlich 30. Mai 2023

während der jeweils üblichen Dienstzeiten zur öffentlichen Einsicht aus:

Stadtbauamt Welzheim (Infotafel Flur), Justinus-Kerner-Straße 8, 73642 Welzheim

Montag bis Mittwoch 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr,

Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Bürgermeisteramt Kaisersbach (1. OG), Dorfstraße 5, 73667 Kaisersbach

Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr,

Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr,

Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Eine Terminvereinbarung wird empfohlen.

Entsprechend § 4a (3) BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich für die Dauer des Beteiligungszeitraums auf den Internetseiten der Stadt Welzheim https://www.welzheim.de/stadt/bauen-in-welzheim/planverfahren/flaechennutzungsplan und der Gemeinde Kaisersbach https://www.kaisersbach.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/flaechennutzungsplan veröffentlicht.

Stellungnahmen können während der Auslegung schriftlich eingereicht oder persönlich zur Niederschrift beim Stadtbauamt Welzheim, Zimmer 01 bzw. der Gemeindeverwaltung Kaisersbach, Zimmer 5 (1. OG) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Anregungen in öffentlichen Sitzungen unter Wahrung des Datenschutzes beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.

Es liegen folgende umweltbezogene Unterlagen während der o.g. Frist aus:

  • Umweltbericht zur Teiländerung des Flächennutzungsplans mit Anlagen, Netzwerk für Planung und Kommunikation, Stuttgart, Stand 24.06.2022
  • Abwägungstabelle der im Zuge der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit, Stand 17.02.2022
  • Abwägungstabelle der im Zuge der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange, Stand 17.02.2022
  • Abwägungstabelle der im Zuge der Entwurfsoffenlage nach § 3 (2) eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit, Stand 24.06.2022
  • Abwägungstabelle der im Zuge der Entwurfsoffenlage nach § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange, Stand 24.06.2022

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind in den Unterlagen enthalten:

  • Untersuchungen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Biotope, Boden, Wasser, Klima / Klimafolgenanpassung, Landschaftsbild, Mensch und Erholung, Kultur- und Sachgüter / Denkmalschutz einschließlich deren Wechselwirkungen sowie Risiken durch Unfälle / Katastrophen sowie Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen
  • Stellungnahme des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis vom 15.12.2021 mit Aussagen zur Betroffenheit des Landschaftsschutzgebiets, Hinweisen zur Lage in Wasserschutzgebieten und Hinweisen zu landwirtschaftlich hochwertigen Böden
  • Stellungnahmen des Verbands Region Stuttgart vom 09.12.2021 und 31.05.2022 mit Hinweisen zu dem Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft sowie dem Vorbehaltsgebiet „Sicherung des Wasserhaushalts“
  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 15.12.2021 mit Hinweisen zur Lage im Regionalen Grünzug und im Vorbehaltsgebiet „Sicherung des Wasserhaushalts“, Aussagen zur Betroffenheit von Bau- und Kulturdenkmalen und archäologischen Denkmalen
  • Stellungnahmen des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 07.12.2021 und vom 19.05.2022 mit Hinweisen zu Wasserschutz- und Quellengebieten
  • Stellungnahme aus der Öffentlichkeit vom 23.12.2021 mit Anmerkungen zur Lage eines Ortsteils im Regionalen Grünzug
  • Stellungnahme aus der Öffentlichkeit vom 24.05.2022 mit Hinweis auf Berücksichtigung der Belange eines landwirtschaftlichen Betriebs
 

Welzheim, den 04. Mai 2023

Thomas Bernlöhr

Vorsitzender der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft

Teiländerung "Industriestr/Lerchenstr" des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim/Kaisersbach: Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB

Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim / Kaisersbach hat in öffentlicher Sitzung am 25. April 2023 gem. § 2 (1) BauGB den Aufstellungsbeschluss für die Teiländerung des Flächennutzungsplans "Industriestraße / Lerchenstraße" in der Stadt Welzheim gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit entsprechend § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Die Teiländerung des Flächennutzungsplans bezieht sich auf vier Teilbereiche:

  • Der nordwestliche Teilbereich befindet sich zwischen den Starenweg und der Lerchenstraße.
  • Der nordöstliche Teilbereich wird im Westen durch die Lerchenstraße und im Süden durch die Hundsberger Straße begrenzt.
  • Der Teilbereich im Südwesten besteht aus einem Grundstück, das im Norden durch die Hundsberger Straße begrenzt ist und südlich der Einmündung in die Lerchenstraße liegt.
  • Der südöstliche Teilbereich wird im Norden durch die Hundsberger Straße begrenzt und im Osten durch die Industriestraße.

Der Gesamtgeltungsbereich hat eine Größe von rund 2,48 ha und umfasst folgende Flurstücke auf Gemarkung Welzheim:

455/1 (Teilfläche); 463/1; 463/2; 798; 798/1 (Teilfläche); 803 (Teilfläche); 804/1; 804/2; 805; 806/2; 807 und 8011

Maßgebend für den Geltungsbereich ist die Plandarstellung zum Aufstellungsbeschluss in der Fassung vom 24. Januar 2023.

Unmaßstäblicher, zur Orientierung dienender Planausschnitt:

Ziele und Zwecke der Planung:

Anlass der Änderung des Flächennutzungsplans ist zunächst, dass der Bebauungsplan „Industriestraße zwischen Finkenstraße und Flurstück 788/455 sowie Industriestraße, Starenweg und FW 110“ durch Beschluss des Verwaltungsgerichtes vom 12. November 2019 für nichtig erklärt wurde. Damit ergibt sich ein Handlungserfordernis für eine Neuaufstellung eines Bebauungsplans mit Örtlichen Bauvorschriften zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und parallel dazu die Änderung des Flächennutzungsplans nach § 8 (3) BauGB.

Zudem besteht aufgrund innerhalb der gewerblich geprägten Bebauung vorhandenen Wohngebäude ohne Bezug zu gewerblichen Betrieben ein Erfordernis das Gebiet im Hinblick auf die Art der baulichen Nutzung zu gliedern, um Konflikte aufzulösen und Einschränkungen gewerblicher Entwicklungen zu vermeiden.

Schließlich besteht als Anlass der Planung auch ein städtebauliches Entwicklungsinteresse den vorhandenen Nahversorgungsstandort an der Lerchenstraße an die Kreuzung Hundsberger Straße / Industriestraße zu verlagern sowie zu erweitern.

Darüber hinaus ist vorgesehen, die weiteren, in diesem Bereich vorhandenen Nahversorgungsstandorte entsprechend dem tatsächlichen Bestand als Sonderbauflächen auszuweisen.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim / Kaisersbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25. April 2023 den Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt sowie den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB gefasst. Parallel hierzu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB.

Der Öffentlichkeit wird im Zuge der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich Begründung liegt in der Zeit

vom 15. Mai 2023 bis einschließlich 19. Juni 2023

während der jeweils üblichen Dienstzeiten zur öffentlichen Einsicht aus:

Stadtbauamt Welzheim (Infotafel Flur), Justinus-Kerner-Straße 8, 73642 Welzheim

Montag bis Mittwoch 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr,

Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Bürgermeisteramt Kaisersbach (1. OG), Dorfstraße 5, 73667 Kaisersbach

Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr,

Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr,

Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich für die Dauer des Beteiligungszeitraums auf den Internetseiten der Stadt Welzheim https://www.welzheim.de/stadt/bauen-in-welzheim/planverfahren/flaechennutzungsplan und der Gemeinde Kaisersbach https://www.kaisersbach.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/flaechennutzungsplan veröffentlicht.

Stellungnahmen können während der Auslegung schriftlich eingereicht oder persönlich zur Niederschrift gegenüber der Stadtverwaltung Welzheim und der Gemeindeverwaltung Kaisersbach vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Anregungen in öffentlichen Sitzungen unter Wahrung des Datenschutzes beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.

 

Welzheim, den 04. Mai 2023

Thomas Bernlöhr

Vorsitzender der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft