Flächennutzungsplan
Teiländerung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim / Kaisersbach: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB
Teiländerung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim / Kaisersbach: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim / Kaisersbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.03.2022 einen Abwägungsbeschluss zu den im Zuge der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen gefasst. Die Vorberatung erfolgte in der Gemeinderatssitzung der Stadt Welzheim am 08.03.2022 und in der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Kaisersbach am 10.03.2022.
Ebenfalls in der Sitzung am 22.03.2022 hat der Gemeinsame Ausschuss den Entwurfsbeschluss sowie den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB gefasst. Parallel hierzu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB.
Die Teiländerung des Flächennutzungsplans betrifft folgende Ortsteile
Stadt Welzheim: Eberhardsweiler, Eckartsweiler, Gausmannsweiler, Schafhof, Seiboldsweiler, Langenberg, Obersteinenberg, Vorderhundsberg
Gemeinde Kaisersbach: Cronhütte, Ebersberg, Gebenweiler, Strohhof, Weidenhof, Ziegelhütte
Maßgebend für die einzelnen Ortsteile sind die Plandarstellungen in der Fassung vom 17.02.2022.
Ziele und Zwecke der Planung:
In verschiedenen Ortsteilen von Welzheim und Kaisersbach erfolgt zur Darstellung des Bebauungszusammenhangs eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes. Die Darstellung des Bebauungszusammenhangs wird dabei eng am vorhandenen Siedlungsbestand geführt. Grundlage sind vorhandene Satzungen, Bebauungspläne sowie informelle Abgrenzungsvereinbarungen für verschiedene nördliche Stadtteile von Welzheim. Ziel des Verfahrens ist, den Flächennutzungsplan nachzuführen, wo bereits verbindliches Baurecht besteht bzw. in den anderen Bereichen die Voraussetzungen für einen Erlass städtebaulicher Satzungen zur rechtssicheren Abgrenzung des Innen- und Außenbereichs zu schaffen.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Öffentlichkeit wird im Zuge der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplans (Abgrenzungspläne, Begründung, Umweltbericht mit Anlagen) und die Abwägungstabellen der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit
vom 19.04.2022 bis einschließlich 27.05.2022
während der jeweils üblichen Dienstzeiten zur öffentlichen Einsicht aus:
Stadtbauamt Welzheim (Infotafel Flur), Justinus-Kerner-Straße 8, 73642 Welzheim
Montag bis Mittwoch 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Bürgermeisteramt Kaisersbach (1. OG), Dorfstraße 5, 73667 Kaisersbach
Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr,
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Eine Terminvereinbarung wird empfohlen.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich für die Dauer des Beteiligungszeitraums auf den Internetseiten der Stadt Welzheim www.welzheim.de/wirtschaft-bauen/flaechennutzungsplaene und der Gemeinde Kaisersbach www.kaisersbach.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/flaechennutzungsplan veröffentlicht.
Stellungnahmen können während der Auslegung schriftlich eingereicht oder persönlich zur Niederschrift beim Stadtbauamt Welzheim, Zimmer 01 bzw. der Gemeindeverwaltung Kaisersbach, Zimmer 5 (1. OG) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Anregungen in öffentlichen Sitzungen unter Wahrung des Datenschutzes beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.
Es liegen folgende umweltbezogene Unterlagen während der o.g. Frist aus:
- Umweltbericht zur Teiländerung des Flächennutzungsplans mit Anlagen, Netzwerk für Planung und Kommunikation, Stuttgart, Stand 17.02.2022
- Abwägungstabelle der im Zuge der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit, Stand 17.02.2022
- Abwägungstabelle der im Zuge der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange, Stand 17.02.2022
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind in den Unterlagen enthalten:
- Untersuchungen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Biotope, Boden, Wasser, Klima / Klimafolgenanpassung, Landschaftsbild, Mensch und Erholung, Kultur- und Sachgüter / Denkmalschutz einschließlich deren Wechselwirkungen sowie Risiken durch Unfälle / Katastrophen sowie Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen
- Stellungnahme des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis vom 15.12.2021 mit Aussagen zur Betroffenheit des Landschaftsschutzgebiets, Hinweisen zur Lage in Wasserschutzgebieten und Hinweisen zu landwirtschaftlich hochwertigen Böden
- Stellungnahme des Verbands Region Stuttgart vom 09.12.2021 mit Hinweisen zu dem Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft sowie dem Vorbehaltsgebiet „Sicherung des Wasserhaushalts“
- Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 15.12.2021 mit Hinweisen zur Lage im Regionalen Grünzug und im Vorbehaltsgebiet „Sicherung des Wasserhaushalts“, Aussagen zur Betroffenheit von Bau- und Kulturdenkmalen und archäologischen Denkmalen
- Stellungnahme des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 07.12.2021 mit Hinweisen zu Wasserschutz- und Quellengebieten
- Stellungnahme aus der Öffentlichkeit vom 23.12.2021 mit Anmerkungen zur Lage eines Ortsteils im Regionalen Grünzug
Downloads:
Begründung (PDF-Datei)
Umweltbericht (PDF-Datei)
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB (PDF-Datei)
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4 (1) BauGB (PDF-Datei)
Teiländerung FNP OT Cronhütte (PDF-Datei) und Lageplan (PDF-Datei)
Teiländerung FNP OT Eberhardsweiler (PDF-Datei) und Lageplan (PDF-Datei)
Teiländerung FNP OT Ebersberg (PDF-Datei) und Lageplan (PDF-Datei)
Teiländerung FNP OT Eckartsweiler (PDF-Datei) und Lageplan (PDF-Datei)
Teiländerung FNP OT Gausmannsweiler (PDF-Datei) und Lageplan (PDF-Datei)
Teiländerung FNP OT Gebenweiler (PDF-Datei) und Lageplan (PDF-Datei)
Teiländerung FNP OT Langenberg (PDF-Datei) und Lageplan (PDF-Datei)
Teiländerung FNP OT Obersteinenberg (PDF-Datei) und Lageplan (PDF-Datei)
Teiländerung FNP OT Schafhof (PDF-Datei) und Lageplan (PDF-Datei)
Teiländerung FNP OT Seiboldsweiler (PDF-Datei) und Lageplan (PDF-Datei)
Teiländerung FNP OT Strohhof (PDF-Datei) und Lageplan (PDF-Datei)
Teiländerung FNP OT Vorderhundsberg (PDF-Datei) und Lageplan (PDF-Datei)
Teiländerung FNP OT Weidenhof (PDF-Datei) und Lageplan (PDF-Datei)
Teiländerung FNP OT Ziegelhütte (PDF-Datei) und Lageplan (PDF-Datei)