Europa- und Kommunalwahlen 2024
Die Gemeinderatswahlen finden alle fünf Jahre zusammen mit den Kreistagswahlen und den Wahlen zur Regionalversammlung des Verbandes Region Stuttgart statt. Die nächsten Wahlen sind am 09. Juni 2024. Zeitgleich wird die Europawahl durchgeführt.
Die Leitung der Gemeinderatswahl ist Aufgabe des Gemeindewahlausschusses.
Wichtige Information zur Europawahl am 9. Juni 2024: Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis für EU-Bürger
Unionsbürger, die aus anderen Mitgliedstaaten stammen, aber in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jede Person darf nur einmal wählen.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie bei der Gemeinde Kaisersbach, Bürgerbüro, Dorfstraße 5, 73667 Kaisersbach bis spätestens 19. Mai 2024 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden. Bitte beachten Sie hierbei die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!
Das entsprechende Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter: www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html oder im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung. Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter: www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany