Wahlen: Gemeinde Kaisersbach

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Wahl Kaisersbacher Gemeinderat gültig

Vom Landratsamt Rems-Murr-Kreis hat das Rathaus Kaisersbach erfreuliche Nachricht erhalten: die Wahlprüfung der Kaisersbacher Gemeinderatswahl wurde ohne Beanstandungen abgeschlossen. „Die Prüfung hat ergeben, dass die Wahl gültig ist“ so die Mitteilung der Kommunalaufsicht.

Am 25. Juli tagt in Kaisersbach erstmals der neu gewählte Gemeinderat. Dabei werden die bisherigen Gremiumsmitglieder verabschiedet und der der neue Rat förmlich eingesetzt.

Danke für Ihren Einsatz als Wahlhelfer

Herzlichen Dank allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die bei den Europa- und Kommunalwahlen in Kaisersbach am Sonntag, 09.06.2024 in den Wahllokalen und bei der Auszählung der Kreis- und Gemeinderatswahl am Montag, 10.06.2024 tätig waren.

Die gleichzeitige Durchführung von vier Wahlen ist für alle Beteiligten eine Herausforderung, die dank Ihres Einsatzes, Ihres Engagements und Ihrem Sachverstand sehr gut gemeistert werden konnte. Nur wer an solchen Tagen schon einmal aktiver Helfer war, weiß um den Stress und die Hektik – aber auch um die erforderliche Sorgfalt und das verantwortungsvolle sowie schwierige Arbeiten.

Mein Dank gilt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rathauses und des Bauhofes der Gemeinde Kaisersbach, die teilweise Wochen und Monate mit den Vorbereitungen intensiv beschäftigt waren und einmal mehr eine sehr gute und überzeugende Leistung vorweisen können.

Nochmals ein herzliches Dankeschön, an Sie alle, die für das Gute gelingen der Wahl Sorge getragen haben. Vielen Dank.

Michael Clauss, Bürgermeister

Wahlergebnisse der Europa- und Kommunalwahlen 2024

Hier finden Sie die Wahlergebnisse der Europa- und Kommunalwahlen 2024 in der Gemeinde Kaisersbach.

Herzlichen Glückwunsch an alle gewählten Vertreter/Innen der jeweiligen Gremien.

Vielen Dank an alle Wähler/Innen für die Ausübung des Wahlrechts und der damit verbundenen hohen Wahlbeteiligung bei allen vier Wahlen!

Ein großer Dank an alle ehrenamtlichen Wahlhelfer/Innen und das Rathaus-Team für die erfolgreiche Durchführung der Wahl!

Auszählung/Ergebnisse der Europa- und Kommunalwahl am Sonntag/Montag

Die Auszählung und Feststellung der Ergebnisse für die Europa- und Kommunalwahlen wird am Sonntag, 9. Juni und Montag 10. Juni durchgeführt. Die Ergebnisse werden wie folgt auf der Homepage der Gemeinde Kaisersbach (www.kaisersbach.de) schrittweise aktuell abrufbar sein:

  • Europawahl: am Sonntagabend ab ca. 19.30 Uhr
  • Regionalwahl: anschließend im Lauf des Sonntagabend
  • Kreistagswahl: am Montag voraussichtlich bis Mittag
  • Gemeinderatswahl: am Montag voraussichtlich bis Abend

Ausstellung von Briefwahlunterlagen

Freitag, 07. Juni 2024, von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr

Samstag, 08. Juni 2024, von 10:00 bis 12:00 Uhr (Ersatzausstellung für nicht zugegangene Wahlscheine)

Sonntag, 09. Juni 2024 (bis 15:00 Uhr für Wähler, die nachweislich plötzlich erkrank sind)

Wahlaufruf zur Europawahl und den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

Am Sonntag, 09. Juni 2024 sind Sie aufgerufen Ihre Stimme zur Wahl des Europäischen Parlaments, zur Wahl des Gemeinderates, des Kreistages und zur Regionalversammlung der Region Stuttgart abzugeben.

Wir rufen hiermit zur Teilnahme an diesen Wahlen auf und bitten Sie, am 09. Juni 2024 von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Nur wer von seinem Wahlrecht Gebrauch macht, kann auch über die weitere Entwicklung unseres Landes mitentscheiden. Es geht um die Zukunft Europas, es geht aber auch um die Zukunft unserer Gemeinde, des Kreises und der Region, also um die Entwicklung direkt vor Ort. Wer nicht wählt, verzichtet auf das wichtigste Recht in unserem demokratischen Staatswesen. Deshalb sollten weder der Urlaub noch widrige Wetterverhältnisse vom Gang zum Wahllokal abhalten.

Unsere Wahllokale sind am Wahltag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Das für Sie zuständige Wahllokal geht aus Ihrer Wahlbenachrichtigung hervor.

Die Stimmzettel für die Regionalwahl, Gemeinderatswahl und für die Kreistagswahl wurden Ihnen bereits zugestellt.

Hinweis: Die bereits zugesandten Stimmzettel sind KEINE Briefwahlunterlagen. Diese müssen separat bei der Gemeindeverwaltung Kaisersbach beantragt werden!

Beim Ausfüllen der Stimmzettel sollten Sie die ausführlichen Merkblätter für die jeweilige Wahl beachten.

Die Stimmzettelumschläge für die Regionalwahl, die Gemeinderatswahl und für die Kreistagswahl werden Ihnen im Wahllokal ausgehändigt.

Ebenso erhalten Sie den Stimmzettel für die Europawahl im Wahllokal.

Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung, Ihren Personalausweis und die Stimmzettel für die Regionalwahl, die Gemeinderatswahl und die Kreistagswahl zur persönlichen Stimmabgabe in Ihr zuständiges Wahllokal mit.

Vorabversand von Stimmzetteln für die Urnenwähler

Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen (Wahl des Verbands Region Stuttgart, des Kreistags sowie des Gemeinderats) werden ab sofort allen Wahlberechtigten im Voraus zur Wahl am 09.06.2024 nach Hause gesendet. Dies ermöglicht den Wahlberechtigten, in aller Ruhe zu Hause ihre Wahl zu treffen und den Stimmzettel bereits auszufüllen und ausgefüllt mit ins Wahllokal zu bringen. Den Stimmzettel für die Europawahl erhalten die Wahlberechtigten aus rechtlichen Gründen erst am Wahlsonntag im Wahllokal. Es ist zu beachten, dass es sich bei diesen Stimmzetteln um keine Briefwahlunterlagen handelt! Diese erhalten Wahlberechtigte nur auf Antrag mit gesonderter Post und einem Wahlschein, der zur Briefwahl berechtigt (getrennt für Europa- und Kommunalwahlen).

Wichtige Information zur Europawahl am 9. Juni 2024: Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis für EU-Bürger

Unionsbürger, die aus anderen Mitgliedstaaten stammen, aber in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jede Person darf nur einmal wählen. 

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen. 

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie bei der Gemeinde Kaisersbach, Bürgerbüro, Dorfstraße 5, 73667 Kaisersbach bis spätestens 19. Mai 2024 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden. Bitte beachten Sie hierbei die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!
Das entsprechende Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter: www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html oder im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung. Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter: www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany 

Europa- und Kommunalwahlen 2024

Die Gemeinderatswahlen finden alle fünf Jahre zusammen mit den Kreistagswahlen und den Wahlen zur Regionalversammlung des Verbandes Region Stuttgart statt. Die nächsten Wahlen sind am 09. Juni 2024. Zeitgleich wird die Europawahl durchgeführt.

Die Leitung der Gemeinderatswahl ist Aufgabe des Gemeindewahlausschusses.