Neuigkeiten: Gemeinde Kaisersbach

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Wegfall des Kinderreisepasses zum 01. Januar 2024

Artikel vom 15.12.2023

Nach Mitteilung durch das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg wird der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft. Es wird vorgesehen, dass für Kleinkinder bis zum 12. Lebensjahr auch ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt wird. Die Gültigkeit der bereits ausgestellten Kinderreisepässen bleibt davon unberührt.

Für den Antrag benötigen Sie die Geburtsurkunde des Kindes, ein aktuelles biometrisches Passbild und die Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter (kann auf unserer Homepage unter www.kaisersbach.de/rathaus-service/buergerservice/formulare heruntergeladen werden).

Die Kosten betragen für einen Personalausweis 22,80€ und für den Reisepass 37,50€. Das Dokument hat eine Gültigkeit von 6 Jahren. Die Bearbeitungszeit durch die Bundesdruckerei beträgt ca. 4 Wochen.

Wir bitten um Beachtung bei Ihrer zukünftigen Urlaubsplanung!