Lebenslagen: Gemeinde Kaisersbach

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen

Berufsausbildung im dualen Ausbildungssystem

Unter dem dualen Ausbildungssystem ist die Berufsausbildung im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule zu verstehen.

In der Regel erfolgt die Ausbildung abwechselnd an drei bis vier Tagen im Betrieb und an ein bis zwei Tagen in der Berufsschule. Der Berufsschulunterricht kann auch als Blockunterricht wochenweise stattfinden.

Jugendliche dürfen nur in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Dabei dauert die Ausbildung je nach Beruf zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa Abitur, sehr guten Leistungen oder bei einer Umschulung für Erwachsene, kann die Ausbildungszeit verkürzt werden.

Im Rahmen einer dualen Ausbildung erwerben Schülerinnen und Schüler

  • eine breit angelegte Grundbildung,
  • fachliche und überfachliche Kompetenzen sowie
  • Berufserfahrung

was zur Ausübung einer qualifizierten Berufstätigkeit befähigt.

Es gibt zurzeit etwa 330 anerkannte Ausbildungsberufe. Daneben besteht noch eine Vielzahl besonderer Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen, sodass das duale Ausbildungssystem auch diesem Personenkreis Ausbildungsmöglichkeiten eröffnet.

Die duale Ausbildung erstreckt sich insbesondere auf folgende Wirtschaftszweige:

  • Industrie
  • Handel
  • Dienstleistungsgewerbe
  • Handwerk
  • freie Berufe
  • öffentlicher Dienst
  • Landwirtschaft
  • Hauswirtschaft

Voraussetzung für die Aufnahme einer dualen Berufsausbildung ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb, in dem der betriebliche Teil der Ausbildung stattfindet.

Die Ausbildung endet mit der Berufsabschlussprüfung beziehungsweise im Handwerk mit der Gesellenprüfung, die in der Regel bei der Kammer abgelegt werden muss. Diese stellen auch die Abschlusszeugnisse beziehungsweise den Gesellenbrief aus. Bei Besuch der Berufsschule nehmen Sie an der Berufsschulabschlussprüfung teil.

Im Anschluss an die Ausbildung bestehen vielfältige Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten:

  • für handwerkliche und gewerblich-technische Berufe: Fortbildung zum Meister beziehungsweise zum/ zur Staatlich geprüften Techniker/ Staatlich geprüften Technikerin oder zum/ zur Staatlich geprüften Gestalter/ Staatlich geprüften Gestalterin
  • im kaufmännischen Bereich: Fortbildung zum/ zur Staatlich geprüften Betriebswirt/ Staatlich geprüften Betriebswirtin beziehungsweise zum/ zur Fachwirt/ Fachwirtin
  • im pädagogischen Bereich: Fortbildung zum Fachlehrer / zur Fachlehrerin an Berufsschulen

Darüber hinaus bieten die Bildungszentren der Kammern weitere vielfältige Bildungsmöglichkeiten im Bereich der beruflichen Fort- und Weiterbildung an. Informationen hierüber geben Ihnen gerne die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer in Ihrer Region.

Bewerben für einen betrieblichen Ausbildungsplatz müssen Sie sich bei dem jeweiligen Ausbildungsbetrieb. Die Anmeldung an der Berufsschule erfolgt über den Betrieb.

Hinweis: Bei einigen Berufen erfolgt die Berufsausbildung auch vollschulisch. Bei der schulischen Ausbildung besuchen die Jugendlichen eine Vollzeitschule, in der theoretische und weitgehend auch praktische Kenntnisse und Fertigkeiten für den jeweiligen Beruf vermittelt werden.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium und das Wirtschaftsministerium haben ihn am 30.06.2020 freigegeben.